Neue Woche – Neue Corona-Regeln (ab 23. August)
Ab Montag dem 23. August 2021 gelten wieder für alle Bundesländer die Beschlüsse des letzten Gipfels von Bund und Ländern. Damit werden die verschiedenen Regelungen in den Bundesländern durch die 3G-Regel ersetzt. Nur Länder mit niedrigem Infektionsgeschehen dürfen noch weiter lockern.
Gemäß der 3G-Regel wird für alle Personen eine Testpflicht eingeführt, es sei denn sie können nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind. Damit gelten die 3Gs als allgemeine Zutrittsvoraussetzung, um an jeglichen Veranstaltungen teilzuhaben.
Speziell besteht laut Beschluss die Testpflicht für:
- Besucher in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe
- Gäste der Innengastronomie
- Besucher von Veranstaltungen und Festen (z.B. Informations-, Kultur- oder Sportveranstaltungen)
- Kunden und Kundinnen körpernaher Dienstleistungen (z. B. Friseur, Kosmetik, Körperpflege)
- Sport im Innenbereich (z.B. in Fitness-Studios, Schwimmbädern oder Sporthallen)
- Hotelgäste (Test bei Anreise und zwei Mal pro Woche während des Aufenthalts)
Demnach sind hierfür Tests obligatorisch, es sei denn man ist geimpft oder genesen.
Aus der Testpflicht kann ausgenommen werden wer geimpft oder genesen ist.
Diese Regel darf ein Landkreis aussetzen, wenn die 7-Tage-Inzidenz stabil unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt oder das Indikatorensystem eines Landes ein niedriges Infektionsgeschehen widerspiegelt. Die Erforderlichkeit der Regel soll mindesten alle vier Wochen überprüft werden.