Kommt es wegen der AfD-Fraktionsgelder zur Wiederholungswahl?
Die AfD hat die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September 2026 mit 43,8 Prozent klar gewonnen. Sie stellt 39 der 83 Abgeordneten und verfehlt damit knapp die absolute Mehrheit. Nun wird darüber diskutiert, ob die Wahl rechtlich Bestand hat. Der Vorwurf lautet, die AfD habe Teile ihres Wahlkampfs mit Steuergeld finanziert, das ihrer Landtagsfraktion nur für die parlamentarische Arbeit zusteht.
Worum geht es?
Fraktionen im Landtag erhalten staatliches Geld für ihre Arbeit im Parlament. Dazu gehört auch Öffentlichkeitsarbeit, also etwa Informationsveranstaltungen mit Bürgern. Verboten ist es, mit diesem Geld Wahlkampf für die eigene Partei zu machen. Das Parteiengesetz untersagt Parteien ausdrücklich, Spenden von Fraktionen anzunehmen. Der Grund ist einfach: Steuergeld darf keiner Partei im Wettbewerb um Wählerstimmen einen Vorteil verschaffen.
Im Mittelpunkt stehen zahlreiche „Bürgerdialoge“ der AfD-Landtagsfraktion in den Monaten vor der Wahl. Nach Medienrecherchen wurden sie zumindest teilweise aus Fraktionsmitteln bezahlt, etwa die Raummieten. Bei vielen Terminen soll Spitzenkandidat Ulrich Siegmund im Mittelpunkt gestanden haben. Es seien Inhalte des Wahlprogramms vorgestellt und teils ausdrücklich Aufrufe zur Wahl der AfD formuliert worden.
Wie bewerten Juristen das?
Mehrere Staatsrechtler, darunter die Parteienrechtlerin Sophie Schönberger sowie Fabian Michl und Joachim Wieland, halten das für eine mögliche verdeckte Parteienfinanzierung. Das könnte einen Wahlfehler darstellen. Andere Fachleute widersprechen. Der Staatsrechtler Matthias Friehe gibt zu bedenken, dass Abgeordnete auch im Wahlkampf mit Bürgern sprechen dürfen. Ein Bürgerdialog sei grundsätzlich zulässige Mandatsarbeit.
Die entscheidende Frage lautet deshalb: Ging es bei den Veranstaltungen noch um die Arbeit im Landtag oder schon um Parteiwerbung? Je stärker der Kandidat, das Wahlprogramm und Wahlaufrufe im Vordergrund standen, desto eher liegt ein Verstoß vor. Ob das hier der Fall war, ist bislang nicht gerichtlich geklärt.
Reicht ein Fehler für eine neue Wahl?
Nein, nicht automatisch. Eine Wahl wird nur für ungültig erklärt, wenn drei Bedingungen erfüllt sind:
- Es muss ein Wahlfehler vorliegen.
- Der Fehler muss sich tatsächlich auf die Sitzverteilung ausgewirkt haben können. Juristen nennen das Mandatsrelevanz.
- Er muss so schwer wiegen, dass er den massiven Eingriff rechtfertigt, eine demokratisch abgehaltene Wahl aufzuheben.
Bisher sind solche Anfechtungen fast immer gescheitert. Im Saarland und in Nordrhein-Westfalen stellten die Verfassungsgerichte zwar unzulässige staatlich finanzierte Wahlwerbung fest, ließen die Wahlen aber bestehen. Befürworter einer Anfechtung argumentieren, dass Zahl und Umfang der Bürgerdialoge in Sachsen-Anhalt deutlich größer waren.
So läuft das Verfahren ab
Einspruch: Jede wahlberechtigte Person in Sachsen-Anhalt kann Einspruch beim Landtag einlegen. Die Frist endet einen Monat nach der Bekanntmachung des amtlichen Endergebnisses im Ministerialblatt.
Wahlprüfung im Landtag: Der neu gewählte Landtag prüft die Einsprüche selbst. Das kann rund ein Jahr dauern.
Landesverfassungsgericht: Lehnt der Landtag den Einspruch ab, kann man Beschwerde beim Landesverfassungsgericht in Dessau-Roßlau einlegen. Auch das kann noch einmal etwa ein Jahr in Anspruch nehmen.
Mögliche Folge: Erst wenn das Gericht einen erheblichen Wahlfehler feststellt, ordnet es eine Wiederholungswahl an.
Bis dahin bleibt das Wahlergebnis voll gültig. Alle Abgeordneten behalten ihr Mandat.
Was bedeutet das politisch?
Kurzfristig ändert die Debatte nichts. Die Regierungsbildung ist ohnehin schwierig. Die AfD hat keine eigene Mehrheit, und die übrigen Parteien lehnen eine Koalition mit ihr ab. Bis eine neue Regierung gewählt ist, führt Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) die Geschäfte weiter.
Wichtig ist eine Unterscheidung: Eine Neuwahl kann auch auf politischem Weg kommen, wenn der Landtag keinen Ministerpräsidenten wählt und sich auflöst. Das hat mit der juristischen Wahlprüfung nichts zu tun.
Manche Fachleute warnen zudem vor einem politischen Risiko. Ein jahrelanges Verfahren oder eine erzwungene Wiederholungswahl könnten der AfD helfen, sich als Opfer darzustellen und ihre Anhänger noch stärker zu mobilisieren.
Finanzielle Folgen sind wahrscheinlicher als eine neue Wahl
Unabhängig von der Gültigkeit der Wahl drohen Konsequenzen, falls sich die Vorwürfe bestätigen. Die Fraktion müsste zweckwidrig verwendete Gelder an die Landeskasse zurückzahlen. Wird die Finanzierung zudem als unzulässige Spende an die Partei gewertet, droht der AfD nach dem Parteiengesetz eine Zahlung in Höhe des Dreifachen des betroffenen Betrags.
Fazit
Die Vorwürfe sind ernst und müssen aufgeklärt werden. Ob tatsächlich ein Rechtsverstoß vorliegt, ist unter Fachleuten aber umstritten. Selbst wenn ein Gericht einen Wahlfehler feststellt, wäre eine Wiederholungswahl nach bisheriger Rechtsprechung die Ausnahme. Realistischer sind finanzielle Sanktionen. Eine schnelle Annullierung der Wahl ist rechtlich nicht vorgesehen und auch nicht zu erwarten.
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