Wohngeld 2027: Die geplanten Kürzungen im Überblick
Die Bundesregierung will das Wohngeld ab dem 1. Januar 2027 spürbar kürzen, um den Bundeshaushalt zu entlasten. Der Gesetzentwurf von Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) wurde bereits am 6. Juli 2026 vom Kabinett beschlossen und liegt seit dem 14. August 2026 als offizielle Bundesrats-Drucksache (474/26) vor. Beschlossen ist er aber noch nicht – und der Widerstand wächst.
Drei Stellschrauben, die Haushalte treffen
1. Die reguläre Anpassung entfällt einmalig. Normalerweise werden die zentralen Wohngeldwerte alle zwei Jahre an Mieten und Preise angepasst. Diese turnusmäßige Fortschreibung zum 1. Januar 2027 fällt aus. Die Beträge sinken dadurch nicht sofort, verlieren aber real an Wert, weil sie nicht mit den steigenden Kosten mitwachsen.
2. Die Heizkostenkomponente wird halbiert. Seit dem Wohngeld-Plus-Gesetz 2023 gibt es einen pauschalen Zuschlag für Heizkosten – unabhängig von der tatsächlichen Rechnung. Dieser Pauschalbetrag soll für einen Einpersonenhaushalt von 96 auf 48 Euro sinken. Der separate CO₂-Ausgleich (14,40 Euro) bleibt dagegen unverändert bestehen, ebenso wie die eigenständige Klimakomponente für energetisch sanierte Wohnungen. Insgesamt sinkt der Betrag für Einpersonenhaushalte damit von 110,40 auf 62,40 Euro monatlich; für Zwei- und Dreipersonenhaushalte von 124 auf 62 bzw. von 148 auf 74 Euro.
3. Die Berechnungsformel wird verschärft. Der sogenannte Koeffizient „c“, der bestimmt, wie stark Einkommen den Wohngeldanspruch mindert, soll für alle Haushaltsgrößen um 58 Prozent erhöht werden. Höhere Einkommen schlagen dadurch deutlich stärker auf den Anspruch durch. Zusätzlich wird die Bagatellgrenze angehoben: Ergibt die Berechnung weniger als 15 Euro Wohngeld im Monat, entfällt der Anspruch vollständig. Weil sich alle drei Änderungen gegenseitig verstärken, können gerade Haushalte mit ohnehin kleinem Wohngeldbetrag besonders hart getroffen werden.
381.000 Haushalte könnten herausfallen
Nach den Modellrechnungen der Bundesregierung verlieren rund 381.000 der derzeit etwa 1,2 Millionen Wohngeld-Haushalte ihren Anspruch vollständig – das entspricht etwa einem Drittel. Rund 143.000 dieser Haushalte dürften stattdessen Grundsicherung (*) nach SGB II oder SGB XII beantragen müssen; andere Berechnungen im Umfeld des Entwurfs gehen für spätere Jahre von bis zu 163.000 bis 164.000 betroffenen Haushalten aus. Rund eine Million Haushalte bleiben grundsätzlich im System, erhalten aber niedrigere Leistungen. Betroffen sind überdurchschnittlich oft Rentnerinnen und Rentner (rund 52 Prozent der Wohngeld-Haushalte) sowie Familien (rund 44 Prozent).
Wer spart – und wo die Ersparnis wieder verschwindet
Bund und Länder tragen die Wohngeldkosten je zur Hälfte. Beide Seiten sollen 2027 jeweils rund 738 Millionen Euro einsparen, zusammen also etwa 1,5 Milliarden Euro. Der Bundesanteil am Wohngeld soll von 2,4 auf 1,8 Milliarden Euro sinken – ein Rückgang um 25 Prozent. Ab 2029 rechnet die Regierung mit dauerhaften Einsparungen von jeweils rund 1,08 Milliarden Euro pro Jahr für Bund und Länder, zusammen also rund 2,16 Milliarden Euro jährlich.
Diese Summe ist allerdings die Bruttoeinsparung beim Wohngeld selbst. Weil ein Teil der Betroffenen in die Grundsicherung (*) wechselt, entstehen dort zusätzliche Kosten. Das Bauministerium beziffert die tatsächliche Netto-Entlastung der öffentlichen Haushalte für 2027 auf rund 1,16 Milliarden Euro, für 2028 auf knapp 1,5 Milliarden Euro – ein erheblicher Teil der Ersparnis fließt also in andere Sozialetats um.
Widerstand aus den Ländern nimmt konkrete Form an
Auf ihrer Konferenz im September 2026 sprachen sich die Länder mehrheitlich für den Erhalt und eine zukunftsfeste Weiterentwicklung des Wohngeldes aus und warnten vor sozialen Härten sowie einer Kostenverlagerung auf die Kommunen. Einzelne Landesministerinnen wurden deutlicher: Bremens Bausenatorin Özlem Ünsal sprach von einer reinen Lastenverschiebung, Baden-Württembergs Bauministerin Theresa Schopper warnte vor einer Haushaltssanierung zulasten einkommensschwacher Menschen.
Der Widerstand zeigt sich inzwischen auch in den zuständigen Bundesratsausschüssen: Der Wohnungs- und der Sozialausschuss empfehlen dem Plenum, den Entwurf vollständig abzulehnen; der Finanzausschuss dagegen sieht keinen Einwendungsbedarf. Ein weiterer Ausschussvorschlag zielt auf einen Kompromiss bei der Heizkostenkomponente: Statt einer Halbierung sollen 62,5 Prozent des bisherigen Betrags erhalten bleiben – die Kürzung würde damit abgemildert, aber nicht verhindert.
Weil der Gesetzentwurf zustimmungspflichtig ist, können die Länder die Reform im Bundesrat grundsätzlich blockieren. Am 25. September 2026 findet dazu die entscheidende Plenarsitzung des Bundesrates statt, in der über die Stellungnahme abgestimmt wird. Danach gehen die Beratungen im Bundestag weiter, bevor der Bundesrat erneut befasst wird.
Die politische Lage bleibt offen
Ministerin Hubertz verteidigt die Einschnitte als aus ihrer Sicht notwendigen Konsolidierungsschritt, signalisiert aber zugleich Gesprächsbereitschaft für Nachbesserungen im weiteren Verfahren. Uneinigkeit besteht vor allem bei möglichen Übergangsfristen und Härtefallregelungen für Haushalte, die ihren Anspruch verlieren: Während in der SPD eine mehrjährige Übergangszeit ins Gespräch gebracht wurde, drängt die Unionsfraktion auf eine kürzere Frist.
Wichtig für alle, die schon heute Wohngeld beziehen: Bereits bewilligte Bescheide gelten unverändert bis zum Ende ihres Bewilligungszeitraums – meist zwölf, in Ausnahmefällen 24 Monate. Erst ein neuer Antrag oder Weiterbewilligungsantrag nach Inkrafttreten der Reform wird nach den neuen, niedrigeren Werten berechnet. Wessen Bewilligungszeitraum noch vor dem 1. Januar 2027 endet, für den gilt die aktuell höhere Heizkostenkomponente unter Umständen bis weit ins Jahr 2027 oder 2028 hinein.
Fazit: Für Haushalte mit geringem Einkommen bedeutet die Reform in ihrer jetzigen Form weniger Zuschuss, höhere Hürden und für gut ein Drittel der bisherigen Empfänger den vollständigen Wegfall des Anspruchs – während zugleich der Druck auf die Grundsicherungssysteme wächst. Ob es so kommt, entscheidet sich in den kommenden Wochen im Bundesrat und im weiteren Gesetzgebungsverfahren.
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