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Döner aus in Deutschland? Zwischen Tradition, Geschmack und Bürokratie

Der Döner Kebab gehört in Deutschland längst zum Alltag und ist ein fester Bestandteil der Imbisskultur. Doch aktuell steht das beliebte Gericht im Zentrum eines Streits zwischen der Türkei, der EU und Deutschland. Dabei geht es um die Frage: Was darf sich überhaupt „Döner“ nennen?


Der Hintergrund: Türkei beantragt EU-Schutz für „echten“ Döner

Im Sommer 2024 beantragte der Internationale Dönerverband (UDOFED) mit Sitz in Istanbul bei der EU, den Döner Kebab als „garantiert traditionelle Spezialität“ (TSG) schützen zu lassen. Ziel ist es, die Bezeichnung „Döner“ nur noch für Produkte zuzulassen, die nach traditionellen türkischen Rezepten hergestellt werden. Konkret bedeutet das: Verwendung von Fleisch von mindestens 16 Monate alten Rindern oder mindestens sechs Monate alten Schafen, ausschließlich aus Keule und Rücken. Auch die Marinade, die Dicke der Fleischscheiben und die Marinierzeit sollen genau festgelegt werden. ​

Sollte die EU diesem Antrag stattgeben, müssten viele Döner-Imbisse in Deutschland ihre Produkte umbenennen, da sie nicht den traditionellen Vorgaben entsprechen. Dies könnte zu Verwirrung bei den Kunden und wirtschaftlichen Einbußen für die Betriebe führen.


Die deutsche Perspektive: Vielfalt und Anpassung

In Deutschland hat sich der Döner Kebab seit den 1970er Jahren zu einem eigenständigen Produkt entwickelt. Neben dem klassischen Lamm- oder Rindfleisch-Döner sind Varianten mit Kalb, Pute oder Hähnchen weit verbreitet. Auch vegetarische und vegane Versionen haben ihren Platz gefunden. Diese Vielfalt spiegelt die Anpassung an lokale Geschmäcker und Ernährungsgewohnheiten wider.​

Das deutsche Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft sowie der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) haben daher Einspruch gegen den türkischen Antrag eingelegt. Sie argumentieren, dass die Einführung strenger Regeln die Vielfalt und Innovationskraft der deutschen Dönerbranche gefährden würde. ​


Qualitätskontrollen und Verbraucherschutz

Unabhängig vom Streit um die Bezeichnung gibt es in Deutschland bereits klare Vorgaben für die Herstellung von Döner Kebab. Laut den Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse des Deutschen Lebensmittelbuchs darf ein Döner Kebab aus dünnen Fleischscheiben vom Schaf und/oder Rind bestehen, die im Wechsel mit einer Hackfleischmasse auf einen Drehspieß gesteckt sind. Der Hackfleischanteil darf höchstens 60 Prozent betragen. ​

Allerdings zeigen Untersuchungen, dass viele Dönerprodukte in Deutschland von diesen Vorgaben abweichen. So enthielten bei einer Untersuchung des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit im Jahr 2018 83 Prozent der getesteten Döner Kebab Produkte Kennzeichnungsmängel.

Um die Einhaltung der Vorschriften zu verbessern, hat das Verbraucherschutzministerium in Nordrhein-Westfalen den sogenannten „Döner-TÜV“ eingeführt. Dabei sollen Lebensmittelüberwachungsbehörden die Zusammensetzung von Dönerfleisch überprüfen und ihre Ergebnisse zentral melden. ​


Fazit: Döner bleibt – aber wie?

Der Döner Kebab ist aus der deutschen Imbisslandschaft nicht wegzudenken. Der aktuelle Streit zeigt jedoch, wie komplex die Fragen rund um Tradition, Qualität und Verbraucherinformation sein können. Ob die EU dem türkischen Antrag stattgibt, ist noch unklar. Fest steht jedoch: Die Diskussion hat eine wichtige Debatte über die Standards und die Vielfalt von Lebensmitteln angestoßen, die weit über den Döner hinausgeht.

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