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Wie verlässlich sind Ulrich Siegmunds Zusagen?

Vom Versprechen der Alleinregierung zum Griff nach fremden Stimmen: Wie sich die Linie des AfD-Spitzenkandidaten in Sachsen-Anhalt binnen Wochen verschoben hat.

Das Versprechen vor der Wahl

Im Wahlkampf war Ulrich Siegmund eindeutig: Ministerpräsident wolle er nur werden, wenn die AfD eine eigene, stabile Mehrheit im Landtag erreiche. Kompromisse mit anderen Parteien lehnte er ab, das Programm solle nicht verwässert werden.

Das Ergebnis

Am 6. September 2026 kam die AfD auf 43,8 Prozent und 39 der 83 Sitze. Für eine absolute Mehrheit wären 42 nötig gewesen. Die AfD wurde mit großem Abstand stärkste Kraft (CDU: 17,2 Prozent), kann aber nicht allein regieren. Bis zur Wahl einer neuen Regierung bleibt das Kabinett von Sven Schulze (CDU) geschäftsführend im Amt.

Die neue Linie

Ende September kündigte Siegmund an, sich im Dezember zur Wahl zu stellen. Er gehe nur in die Wahl, wenn er die nötige Stabilität „als Gewissheit“ habe, und rechne mit einem Erfolg im ersten Wahlgang. Anfang Oktober legte er nach: Er trete nur im ersten Wahlgang an. Scheitere er, kandidiere er nicht erneut.

Damit hat sich die Bedingung grundlegend geändert: Aus „nur mit eigener Mehrheit“ wurde „mit einer Mehrheit, zu der andere beitragen“. Das ist keine bloße Anpassung an die Zahlen, sondern ein Bruch mit der eigenen Ankündigung. Ob man das als Unzuverlässigkeit wertet, ist ein politisches Urteil. Der Widerspruch selbst ist eindeutig.

Warum gerade der erste Wahlgang?

Die Landesverfassung sieht drei Stufen vor:

  • 1. Wahlgang: nötig ist die Mehrheit aller Abgeordneten, also 42 Stimmen.
  • 2. Wahlgang (innerhalb von sieben Tagen): ebenfalls 42 Stimmen.
  • 3. Wahlgang: Es reicht die Mehrheit der abgegebenen Stimmen; Enthaltungen zählen nicht.

Für Siegmund heißt das: Im ersten Wahlgang braucht er mindestens drei Stimmen von außerhalb der AfD. Im dritten Wahlgang droht ein Patt, wenn alle 39 AfD-Abgeordneten für ihn stimmen, sich die 5 BSW-Abgeordneten enthalten und die übrigen 39 dagegen votieren. Selbst ein knapper Sieg dort würde zeigen, was Siegmund vermeiden will: eine Minderheitsregierung ohne verlässliche Basis. Der „nur ein Versuch“-Ansatz ist also taktisch klug, aber er verschiebt das Risiko ganz auf die Frage, woher die fehlenden Stimmen kommen.

Woher sollen die Stimmen kommen?

Das BSW schließt eine Koalition mit der AfD aus, hat aber den AfD-Kandidaten für das Amt des Landtagspräsidenten unterstützt. Bei dieser Wahl am 6. Oktober erhielt Tobias Rausch (AfD) 48 Stimmen, vier mehr, als AfD und BSW zusammen haben. Rausch erklärte, die zusätzlichen Stimmen stammten aus der CDU und seien auch für Siegmund „abgesprochen“. Die CDU-Führung hatte Enthaltung empfohlen und lehnt eine Wahl Siegmunds ausdrücklich ab. Da die Abstimmungen geheim sind, lässt sich keine dieser Aussagen überprüfen.

Zusammengefasst

Siegmunds Linie hat sich in wenigen Wochen dreimal verschoben: erst Alleinregierung, dann eine nicht näher benannte „stabile“ Mehrheit, schließlich alles oder nichts im ersten Wahlgang. Die Frage nach der Verlässlichkeit seiner Zusagen ist daher berechtigt. Die entscheidende Behauptung, eine tragfähige Mehrheit stehe bereit, bleibt bis zur Abstimmung im Dezember genau das: eine Behauptung. Und selbst eine gelungene Wahl würde noch nichts darüber sagen, wie eine Regierung ohne Koalitionspartner über fünf Jahre stabil arbeiten soll.



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