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Betriebsrente für alle – Ein überfälliger Vorschlag oder riskante Belastung?

Der DGB will, dass jeder Arbeitnehmer in Deutschland künftig automatisch eine betriebliche Altersvorsorge bekommt – bezahlt auch vom Chef. Was steckt dahinter, wer profitiert, und wer zahlt die Rechnung?

DGB-Chefin Yasmin Fahimi hat auch eine Vorschlag für die Rentendiskussion

Rund 20 Millionen Menschen in Deutschland arbeiten, zahlen Steuern und Sozialabgaben – und haben trotzdem keine betriebliche Altersvorsorge. Nicht weil sie es nicht wollten, sondern schlicht weil ihr Arbeitgeber keinen Tarifvertrag hat und deshalb kein solches Angebot macht. Für sie soll sich das nach dem Willen des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) grundlegend ändern.

DGB-Chefin Yasmin Fahimi hat vorgeschlagen, eine verpflichtende Betriebsrente für alle Beschäftigten einzuführen. Der Kerngedanke: Jeder, der arbeitet, soll neben der gesetzlichen Rente automatisch auch eine betriebliche Altersvorsorge erhalten – und die Arbeitgeber sollen daran zumindest zur Hälfte beteiligt werden. Die Finanzierungsfrage ließ Fahimi bewusst noch offen; konkrete Eckpunkte sollen Ende Juni folgen. Eines jedoch stellte sie klar: Eine Pflicht nur für Arbeitnehmer, während Arbeitgeber außen vor bleiben, kommt für den DGB nicht in Frage.

Die betriebliche Altersvorsorge darf nicht einseitig zu Lasten der Arbeitnehmer gehen.

Das Problem: Wer hat eine Betriebsrente (*) – und wer nicht?

Betriebliche Altersvorsorge klingt nach etwas, das die meisten haben. Das stimmt aber nur für einen Teil der Beschäftigten. In gut organisierten Branchen mit starken Tarifverträgen – etwa in der Metall- oder Chemieindustrie – ist eine Betriebsrente seit Jahrzehnten selbstverständlich. Wer jedoch im Einzelhandel, in der Gastronomie, in kleinen Handwerksbetrieben oder in der Pflegebranche arbeitet, hat häufig keinen Zugang dazu.

Das ist kein Zufall: In Deutschland hängt die Betriebsrente (*) traditionell am Tarifvertrag. Wo es keinen gibt, gibt es oft auch keine Betriebsrente. Das trifft besonders Beschäftigte mit niedrigen Löhnen, Frauen in Teilzeit und Menschen in prekären Arbeitsverhältnissen – also gerade jene, die später ohnehin mit geringen Renten konfrontiert sind. Ein strukturelles Problem, das sich im Alter verschärft.

Was genau schlägt der DGB vor?

Im Kern geht es um eine automatische Einbeziehung aller Arbeitnehmer in ein System der betrieblichen Altersvorsorge. Wer in einem Unternehmen mit Tarifvertrag beschäftigt ist, soll über die bestehenden Tarifmodelle abgesichert werden. Für Beschäftigte in nicht tarifgebundenen Betrieben denkt Fahimi an eine „niedrigschwellige Aufnahme in bestehende Modelle“ – also etwa in branchenweite oder überbetriebliche Versorgungswerke, die von den Gewerkschaften mitgestaltet werden.

Entscheidend: Der DGB will die Gewerkschaften als Tarifvertragsparteien am Steuer behalten. Fahimi warnt ausdrücklich davor, die Beschäftigten „in die Arme der Versicherungswirtschaft zu treiben“. Das ist ein direkter Seitenhieb auf das Modell der privaten Riester-Rente, das sich in der Praxis als teuer, bürokratisch und renditeschwach erwiesen hat und das die Bundesregierung inzwischen selbst durch ein Nachfolgemodell ersetzen will.

Der Vergleich mit Europa: Deutschland hinkt hinterher

Fahimi verwies auf einen wichtigen europäischen Kontext, der in der Debatte oft untergeht: In den meisten anderen EU-Ländern liegt der gesetzliche Rentenbeitragssatz bei über 20 Prozent des Bruttolohns – in Deutschland beträgt er derzeit rund 18,6 Prozent. Dazu kommt, dass viele Länder entweder höhere gesetzliche Renten kennen oder starke betriebliche Pflichtmodelle haben, die für alle gelten.

Besonders interessant: In Ländern wie den Niederlanden, der Schweiz oder Dänemark zahlen Arbeitgeber oft mehr in die betriebliche Vorsorge ein als die Arbeitnehmer selbst.
Fahimis Argument: Wenn das in diesen Volkswirtschaften funktioniert – darunter einigen der wirtschaftsstärksten Europas –, kann es in Deutschland nicht grundsätzlich falsch sein. Das ist ein empirisch solides Argument, auch wenn es den Systemunterschied zwischen diesen Ländern und Deutschland vereinfacht.

Die Kritik – und warum sie trotzdem berechtigt ist

Fahimi weiß selbst, dass der Vorschlag Widerstand provozieren wird. Arbeitgeberverbände werden auf die ohnehin hohen Lohnnebenkosten verweisen. Kleine Unternehmen werden argumentieren, dass eine zusätzliche Beitragspflicht ihre Wettbewerbsfähigkeit gefährdet. Und Ökonomen werden fragen, ob dieser Zeitpunkt – mitten in einer wirtschaftlich schwierigen Phase – der richtige für neue Pflichtabgaben ist.

Das sind keine unberechtigten Einwände. Ein schlecht ausgestaltetes Modell könnte insbesondere kleine Arbeitgeber überfordern oder – wenn die Kosten vollständig auf die Arbeitnehmer abgewälzt werden – zum Nettolohnverlust führen, ohne die Altersarmut wirklich zu bekämpfen.

Gleichzeitig wäre es falsch, den Status quo zu verteidigen. Wer heute in einem nicht tarifgebundenen Betrieb arbeitet, schaut im Alter durch die Finger – strukturell benachteiligt durch ein System, das Altersvorsorge an die Stärke des eigenen Arbeitgebers knüpft. Das ist sozial ungerecht und rentenpolitisch fahrlässig.

Was noch fehlt: Die Finanzierungsfrage

Der auffälligste Schwachpunkt des bisherigen Vorschlags ist seine Offenheit in der entscheidenden Frage: Wer zahlt wie viel? Fahimi ließ diese Frage absichtlich offen und kündigte Details für Ende Juni an. Das ist strategisch klug – Vorschläge mit konkreten Zahlen bieten sofort Angriffsfläche. Aber es bedeutet auch, dass eine vollständige Bewertung derzeit nicht möglich ist.

Entscheidend wird sein, ob das Modell eine echte paritätische Finanzierung vorsieht (also hälftige Beteiligung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer), wie es Fahimi andeutet, oder ob – wie bei der Riester-Rente – faktisch die Arbeitnehmer die Hauptlast tragen. Nur im ersten Fall wäre der Vorschlag wirklich neu und sozial substanziell.

Kurzbewertung: Richtiger Impuls, offene Details

Der DGB-Vorstoß ist mehr als eine Forderung – er ist eine Diagnose. Das deutsche Rentensystem behandelt 20 Millionen Menschen strukturell schlechter als den Rest, weil die Qualität ihrer Altersvorsorge davon abhängt, ob zufällig ihr Arbeitgeber tarifgebunden ist. Das zu ändern ist legitim und überfällig.

Die Idee, die Gewerkschaften als Gestaltungspartner einzubeziehen statt alles dem freien Finanzmarkt zu überlassen, verdient mehr Aufmerksamkeit als sie bisher bekommt. Kollektive Modelle sind in der Regel günstiger, transparenter und renditestärker als individuelle Finanzprodukte – das belegen Jahrzehnte europäischer Erfahrung.

Die konkrete Ausgestaltung wird darüber entscheiden, ob dieser Vorschlag ein echter sozialpolitischer Fortschritt wird oder ein Kompromiss, der alle enttäuscht. Ende Juni soll es mehr Klarheit geben. Bis dahin gilt: Der Impuls stimmt. Auf die Details kommt es an.


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