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Krankenkasse zahlt auch für Gesundheitskurse im Urlaub

Viele Menschen nutzen ihren Urlaub (*) nicht mehr nur zur Erholung, sondern auch, um etwas für ihre Gesundheit zu tun. Yoga am Meer, Rückentraining im Wellnesshotel oder ein Kurs zur Stressbewältigung in den Bergen – solche Angebote erfreuen sich großer Beliebtheit.

Was viele nicht wissen: Unter bestimmten Voraussetzungen beteiligen sich gesetzliche Krankenkassen an den Kosten solcher Gesundheitskurse. Von einem „Urlaubsgeld“ kann allerdings keine Rede sein. Die Krankenkassen finanzieren weder Hotel noch Anreise, sondern ausschließlich die Teilnahme an anerkannten Präventionskursen.

Welche Kurse werden gefördert?

Gefördert werden in der Regel Gesundheitskurse aus vier Bereichen:

  • Bewegung und körperliche Aktivität (z. B. Rückenschule, Pilates, Yoga, Aquafitness)
  • Ernährung
  • Stressbewältigung und Entspannung
  • Suchtprävention, beispielsweise Nichtraucherkurse

Entscheidend ist nicht der Veranstaltungsort. Ein Kurs kann in Deutschland oder im Ausland stattfinden. Wichtig ist vielmehr, dass das Angebot den Qualitätsanforderungen der gesetzlichen Krankenkassen entspricht.

Die wichtigste Voraussetzung: ZPP-Zertifizierung

Der entscheidende Begriff lautet „ZPP-Zertifizierung“.

Die Abkürzung ZPP steht für die Zentrale Prüfstelle Prävention. Diese Einrichtung prüft im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen, ob ein Gesundheitskurs fachlich anerkannt und erstattungsfähig ist. Dabei werden sowohl die Qualifikation der Kursleitung als auch die Inhalte des Angebots bewertet. Nur positiv geprüfte Kurse können bezuschusst werden.

Für Verbraucher bedeutet das:

Wer einen Gesundheitskurs buchen möchte, sollte vorab prüfen, ob dieser von der ZPP zertifiziert wurde. Viele Krankenkassen bieten hierfür eigene Suchfunktionen oder Beratungen an.

Wie hoch ist die Erstattung?

Hier unterscheiden sich die Krankenkassen erheblich.

Es gibt keine gesetzlich festgelegte Zuschusshöhe. Jede Krankenkasse legt in ihrer Satzung selbst fest, wie viel sie für Präventionskurse erstattet. Deshalb reichen die Zuschüsse von relativ niedrigen Pauschalen bis hin zu mehreren hundert Euro pro Jahr.

Die häufigsten Modelle sind:

  • Erstattung von etwa 80 Prozent der Kurskosten
  • Fester Zuschussbetrag pro Kurs
  • Jährliches Budget für mehrere Kurse

Ein im Zusammenhang mit der Techniker Krankenkasse genannter Betrag von 300 Euro bezieht sich auf die maximale Förderung bestimmter Präventionsangebote innerhalb der jeweiligen Leistungsregelungen. Andere Krankenkassen haben andere Höchstgrenzen.

Warum die Teilnahmequote wichtig ist

Ein häufiger Irrtum besteht darin, dass die Rechnung einfach eingereicht werden kann.

Tatsächlich verlangen die meisten Krankenkassen einen Nachweis der regelmäßigen Teilnahme. Üblicherweise müssen mindestens 80 Prozent der Kurseinheiten besucht werden. Erst danach besteht Anspruch auf eine Erstattung. Der Kursanbieter stellt hierzu eine Teilnahmebescheinigung aus.

Beispiel:

Ein Kurs umfasst zehn Termine. Um den Zuschuss zu erhalten, müssen in der Regel mindestens acht Termine besucht werden.

Was die Krankenkasse nicht bezahlt

Hier entsteht häufig das größte Missverständnis.

Nicht übernommen werden normalerweise:

  • Flug- oder Bahntickets
  • Hotelkosten
  • Verpflegung
  • Wellnessangebote
  • Freizeitaktivitäten

Selbst wenn der Gesundheitskurs Teil eines Wellness- oder Aktivurlaubs ist, bezieht sich die Förderung ausschließlich auf die Kursgebühr.

So sichern Sie sich den Zuschuss

Wer die Förderung nutzen möchte, sollte folgende Schritte beachten:

  1. Passenden Gesundheitskurs auswählen.
  2. Vor der Buchung prüfen, ob eine ZPP-Zertifizierung vorliegt.
  3. Gegebenenfalls bei der eigenen Krankenkasse nachfragen.
  4. Kurs regelmäßig besuchen.
  5. Teilnahmebescheinigung und Rechnung nach Kursende einreichen.
  6. Erstattung erhalten.

Fazit

Die gesetzlichen Krankenkassen verschenken kein Urlaubsgeld. Sie fördern jedoch aktiv Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge. Wer seinen Urlaub (*) mit einem anerkannten Präventionskurs verbindet, kann einen Teil der Kurskosten zurückerhalten. Voraussetzung sind ein zertifizierter Kurs, die regelmäßige Teilnahme und die Einhaltung der individuellen Regelungen der eigenen Krankenkasse.


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