Netflix-Preiserhöhungen vor Gericht: Was steckt hinter dem Urteil aus Köln?
Die Nachricht hat für ordentlich Wirbel gesorgt: Das Landgericht Köln hat entschieden, dass Netflix mehrere Preiserhöhungen der letzten Jahre in Deutschland zu Unrecht vorgenommen hat – und das sogar dann, wenn Kunden den neuen Preisen scheinbar „zugestimmt“ hatten. Was bedeutet das für Millionen Netflix-Abonnenten? Und wie kam es zu diesem Urteil? Ein Blick auf die Fakten, die Hintergründe und die Chancen für betroffene Kunden.
Das Urteil im Überblick: Was wurde entschieden?
Am 15. Mai 2025 urteilte das Landgericht Köln (Az. 6 S 114/23), dass Netflix die Preise für seine Abonnements in den Jahren 2017, 2019 und 2021 nicht einseitig hätte erhöhen dürfen. Im konkreten Fall hatte ein Kunde geklagt, der ursprünglich ein Premium-Abo für 11,99 Euro abgeschlossen hatte, später aber bis zu 17,99 Euro pro Monat zahlen musste. Insgesamt muss Netflix diesem Kunden fast 200 Euro zurückzahlen.
Das Gericht stellte fest:
- Netflix darf Preise nicht ohne ausdrückliche, wirksame Zustimmung der Kunden erhöhen.
- Die verwendeten Pop-up-Fenster mit einem „Zustimmen“-Button reichten nicht aus, um eine gültige Vertragsänderung herbeizuführen.
- Die Klauseln in den Netflix-AGB, die einseitige Preiserhöhungen erlauben, sind unwirksam (§ 307 BGB).
- Auch ein eingeräumtes Sonderkündigungsrecht macht eine unwirksame Preisanpassungsklausel nicht wirksam.
Warum ist das Urteil so brisant?
Das Urteil ist rechtskräftig und betrifft nicht nur den einen Kläger, sondern potenziell Millionen Netflix-Kunden in Deutschland, die von den Preiserhöhungen betroffen waren. Die Richter betonten, dass ein bloßer Klick auf „Zustimmen“ nicht ausreicht, wenn für den Kunden nicht klar ist, dass es sich um ein neues Vertragsangebot handelt. Es fehle an einer echten Wahlfreiheit und Transparenz.
Zitat aus der Urteilsbegründung:
„Dass die Preiserhöhungen für die monatlichen Netflix-Nutzungsentgelte der Beklagten unwirksam sind und der Kläger zur Zahlung dieser Beitragserhöhungen nicht verpflichtet ist.
Was können betroffene Kunden jetzt tun?
- Betroffene Kunden können versuchen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.
- Es gibt bereits kostenlose Musterschreiben von Verbraucherzentralen und Anwaltskanzleien, mit denen Rückforderungen geltend gemacht werden können.
- Wichtig: Die gesetzliche Verjährungsfrist sollte beachtet werden (§§ 195, 199 BGB).
Einschränkungen und Ausblick
Das Urteil ist zwar rechtskräftig, aber eine Einzelfallentscheidung. Es gilt jedoch als wegweisend, da es sich auf die gängige Praxis von Netflix bezieht und sich das Gericht der Linie des Bundesgerichtshofs angeschlossen hat. Ob und wie Netflix in Revision gehen könnte, ist unwahrscheinlich, da die Revision nicht zugelassen wurde und der Streitwert als zu gering für eine Nichtzulassungsbeschwerde gilt.
Fazit: Ein Weckruf für die Digitalwirtschaft
Das Urteil des Landgerichts Köln ist ein Signal an alle Anbieter von Online-Diensten: Einseitige Vertragsänderungen und Preiserhöhungen ohne echte Zustimmung der Kunden sind unzulässig. Für Netflix-Kunden bedeutet das: Wer von den Preiserhöhungen der letzten Jahre betroffen ist, kann jetzt aktiv werden und Geld zurückfordern – und setzt damit ein Zeichen für mehr Verbraucherrechte im digitalen Zeitalter.