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Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes verzögert sich

Einen Marke ziehen und schlimmstenfalls eine Menge Geduld mitbringen. So liefen die Behördengänge bisher ab.

Wer nun gehofft hat dass durch Corona die Digitalisierung schneller in die Gänge kommt, wird wohl enttäuscht werden.

Dabei verpflichtet das Onlinezugangsgesetz Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch elektronisch anzubieten. In Brandenburg werden nun die Bürger bis 2025 vertröstet, ehe sie alle Behördengänge auch online erledigen können. Das Kabinett stellte am Dienstag (08.09.2021!) die Weichen für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes und billigte auch die Strategien aller Ressorts für die Digitalisierung.

Das es länger dauern wird bestätigte auch der IT-Beauftragte des Landes, Markus Grünewald: “Alle Bundesländer kranken dran, dass es sich zeitlich verzögern wird.” Die einzelnen Ministerien wollen ihre Strategien zur Digitalisierung in den kommenden Wochen veröffentlichen. Geplant ist, dass es das Kabinett im ersten Quartal nächsten Jahres verabschiedet.

Die Breitbandversorgung

Um die Online-Dienste auch nutzten zu können, gehört eine ordentliche Internetanbindung. Aber auch dabei hinkt Brandenburg im Vergleich hinterher.

In Brandenburg haben bislang 91 Prozent der Haushalte eine Breitbandversorgung von mindestens 50 Megabit pro Sekunde, wie aus dem jüngsten Breitbandatlas der Bundesregierung hervorgeht. Nur Sachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern haben schlechtere Werte. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 94,5 Prozent der Haushalte.

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