Digitales Passfoto: Einführung verzögert sich bis mindestens Juli 2025
Wie das Bundesinnenministerium bestätigte, wird die ursprünglich für Mai 2025 vorgesehene Pflicht zur digitalen Übermittlung von Passfotos vorerst nicht eingeführt. Bürgerinnen und Bürger können bis mindestens zum 31. Juli 2025 weiterhin analoge Fotos einreichen – vorausgesetzt, die technische Infrastruktur der jeweiligen Behörde ist noch nicht vollständig einsatzbereit. Unser Bericht von 31.03.2025 verliert damit seine Aktualität.
Gründe für die Verzögerung
Laut Ministeriumssprecher liegen die Hauptprobleme bei der unzureichenden technischen Ausstattung der rund 5.400 Passbehörden. Weitere Hürden behindern die fristgerechte Umsetzung:
- Fehlende Zertifizierungen: Viele Systeme erfüllen noch nicht die notwendigen Sicherheitsstandards. Die Prüfungen erfolgen nicht durch den TÜV, sondern durch staatliche Stellen.
- Politische Prioritäten: Die vorgezogene Bundestagswahl hat kommunale Ressourcen stark gebunden, wodurch die technische Umstellung zurückgestellt wurde.
- Streiks und Personalmangel: Besonders in Großstädten haben Arbeitsniederlegungen und Fachkräftemangel die Einführung weiter verzögert.
Interne Dokumente belegen, dass die Behörden bereits im Februar 2025 über mögliche Verzögerungen informiert waren, jedoch keine ausreichenden Gegenmaßnahmen ergriffen wurden.
Übergangsregelung: Das gilt ab sofort
Um die Bürgerinnen und Bürger nicht zu benachteiligen, gelten ab sofort folgende Regelungen:
✔ Kennzeichnungspflicht: Online-Buchungssysteme müssen eindeutig anzeigen, ob ein digitales oder analoges Foto benötigt wird.
✔ Keine pauschale Abweisung: Fehlt eine klare Information, dürfen Antragstellerinnen und Antragsteller nicht abgewiesen werden. Behörden müssen in diesem Fall beide Optionen akzeptieren.
✔ Wahlfreiheit für Antragstellerinnen und Antragsteller: Bis mindestens Juli 2025 bleibt die Möglichkeit bestehen, analoge Fotos einzureichen – vorausgesetzt, die Behörde ist technisch noch nicht auf digitale Verfahren umgestellt.
Was bedeutet das für Sie?
Um Problemen bei der Beantragung Ihres Passes oder Personalausweises vorzubeugen, empfehlen wir folgende Maßnahmen:
🔎 Informieren Sie sich vorab: Überprüfen Sie bei der Online-Terminvereinbarung genau, welche Art des Passfotos akzeptiert wird.
🖼 Druckfotos als Backup: Auch wenn digitale Fotos möglich sind, nehmen Sie zur Sicherheit ein physisches Foto mit.
⚖ Rechtsanspruch nutzen: Sollten Sie trotz unklarer Angaben abgewiesen werden, können Sie sich auf die Sorgfaltspflicht der Behörden berufen.
Hintergrund: Warum die Digitalisierung?
Die geplante Umstellung soll Verwaltungsprozesse beschleunigen und Fälschungen erschweren. Langfristig wird eine vollständige Digitalisierung angestrebt – etwa für die Integration in die eID-Funktion des Personalausweises.
FAQ zur digitalen Passfoto-Pflicht
❓ Bis wann gilt die Übergangsfrist? Mindestens bis zum 31. Juli 2025 – eine weitere Verlängerung ist nicht ausgeschlossen.
❓ Wer trägt die Kosten bei Nachbesserungen? Treten technische Probleme auf Seiten der Behörden auf, müssen Antragstellerinnen und Antragsteller nicht für erneute Fotos aufkommen.
❓ Gilt die Regelung auch für Personalausweise? Ja, die Pflicht zur digitalen Übermittlung betrifft Reisepässe und Personalausweise gleichermaßen.