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Neues Heizungsgesetz unter Verfassungsverdacht?

Die CDU-nahe „Klimaunion“ hat ein Rechtsgutachten vorgelegt, das dem frisch beschlossenen Gebäudemodernisierungsgesetz bescheinigt, gegen das Grundgesetz zu verstoßen. Wir erklären, worum es geht — ohne Juristendeutsch.


Worum geht es — kurz erklärt

Deutschland will bis zum Jahr 2045 klimaneutral sein. Das bedeutet: Kein Kohle-, Öl- oder Gas-Kraftwerk, kein Diesel, keine fossile Heizung darf dann noch CO₂ in nennenswertem Umfang ausstoßen. Dieses Ziel ist im deutschen Klimaschutzgesetz gesetzlich verankert — und das Bundesverfassungsgericht hat 2021 klargestellt, dass der Staat diesen Weg auch ernsthaft gehen muss.

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) — im Volksmund oft einfach „Heizungsgesetz“ genannt — soll das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzen, das unter der letzten Koalition eingeführt worden war und vorschrieb, dass neue Heizungen zu 65 % mit erneuerbarer Energie betrieben werden müssen.

Wichtig: Das GModG ist nicht das erste Heizungsgesetz. Es ersetzt ein früheres Gesetz, das unter Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) 2023 eingeführt worden war und in der Bevölkerung als „Habecks Heizungsgesetz“ bekannt wurde. Das neue Gesetz dreht einige Vorgaben zurück.

Was das neue Gesetz konkret erlaubt

Nach dem GModG dürfen Öl- und Gasheizungen wieder eingebaut werden — also fossile Heizungen, die CO₂ ausstoßen. Allerdings gilt dabei die sogenannte „Bio-Treppe“: Neue Gas- und Ölheizungen müssen künftig schrittweise einen wachsenden Anteil an sogenannten „grünen“ oder klimaneutralen Gasen verbrennen.

Anteil erneuerbarer Beimischung bei neuen Heizungen (Bio-Treppe)

10 %

ab 2029

30 %

ab 2035

60 %

ab 2040

?

nach 2045

Quellen: Apollo News / t-online auf Basis des Gesetzentwurfs

Als „grüne“ Gase gelten Biogas (aus pflanzlichen Stoffen gewonnen), Bioöl sowie Wasserstoff, der mit erneuerbarem Strom hergestellt wird. Der wichtigste Punkt der Kritik: Das Gesetz schreibt kein Enddatum für fossile Heizungen vor. Es gibt keine gesetzliche Regelung, nach der eine bestehende Öl- oder Gasheizung bis 2045 abgeschaltet werden muss.

Was bedeutet das für Hausbesitzer? Wer heute eine neue Gasheizung einbaut, kann diese — nach aktuellem Gesetzestand — theoretisch auch über das Jahr 2045 hinaus betreiben, auch wenn Deutschland bis dahin eigentlich klimaneutral sein will.

Wer sind die Akteure?

Katherina Reiche (CDU)

Bundeswirtschaftsministerin — hat das Gesetz federführend entwickelt

Verena Hubertz (SPD)

Bundesbauministerin — hat das Gesetz gemeinsam im Kabinett eingebracht

„Klimaunion“

CDU-naher Verein von Klimaschutz-Befürwortern innerhalb der Union — hat das Gutachten in Auftrag gegeben

Thomas Heilmann (CDU)

Vorsitzender der Klimaunion, CDU-Politiker — rechnet damit, dass das Gesetz vor dem BVerfG scheitern könnte

Was sagt das Gutachten?

Die Klimaunion ließ ein juristisches Gutachten erstellen, über das zunächst die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtete. Es kommt zu drei zentralen Beanstandungen:

Problem 1

Kein Betriebsverbot nach 2045

Das Gesetz erlaubt den Weiterbetrieb fossiler Heizungen über das Jahr 2045 hinaus. Das widerspricht dem gesetzlichen Ziel der Klimaneutralität bis 2045.

Problem 2

Die Bio-Treppe reicht nicht aus

Zwar schreibt das Gesetz wachsende Beimischungsquoten vor — aber da es kein Enddatum für fossile Heizungen gibt, bleibt die unbegrenzte Nutzung möglich. Die Bio-Treppe löst das Problem laut Gutachten also nicht.

Problem 3

Keine verbindlichen Quoten für „grüne“ Gase

Das Gesetz legt keine gesetzlich verpflichtenden Mengen fest, die tatsächlich produziert und verfügbar sein müssen. Ohne diese Garantie ist die Bio-Treppe schwer durchsetzbar.

Das Klimaschutzurteil des Bundesverfassungsgerichts

Das Gutachten bezieht sich auf ein wichtiges Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 29. April 2021. Damals erklärten die Richter in Karlsruhe das damalige Klimaschutzgesetz für teilweise verfassungswidrig — nicht weil es zu viel Klimaschutz forderte, sondern weil es zu wenig plante.

Was das Gericht 2021 entschied: Es reicht nicht, Klimaziele nur bis 2030 festzuschreiben und danach vage zu bleiben. Der Staat muss auch für die Zeit nach 2030 einen klaren Reduktionspfad gesetzlich verankern — sonst werden die notwendigen Einschnitte auf zukünftige Generationen verschoben, was deren Grundrechte verletzt.

April 2021

Bundesverfassungsgericht erklärt das Klimaschutzgesetz für teilweise verfassungswidrig — fehlende Zielpfade nach 2030.

August 2021

Novelliertes Klimaschutzgesetz tritt in Kraft: Reduktionsziele für 2030–2040 verschärft, Klimaneutralität bis 2045 (statt 2050) gesetzlich verankert.

Mai 2026

Kabinett beschließt das neue GModG (Heizungsgesetz). Klimaunion und andere bezweifeln dessen Verfassungskonformität.

Offen

Mögliche Verfassungsklage — mehrere Umweltverbände und Rechtsexperten kündigen Klagen an.

Was empfiehlt das Gutachten?

Die Lösung, die die Gutachter vorschlagen, ist eigentlich einfach: Das Gesetz soll ein klares, gesetzlich festgeschriebenes Datum enthalten, ab dem fossil betriebene Heizungen nicht mehr betrieben werden dürfen. Konkret empfehlen die Juristen den 31. Dezember 2044 — also den letzten Tag vor dem Klimaneutralitätsjahr 2045.

Die vorgeschlagene Lösung: Ein gesetzliches Betriebsverbot für fossile Heizungen zum 31. Dezember 2044 würde sicherstellen, dass das Heizungsgesetz mit dem Klimaschutzziel 2045 und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Einklang steht.

Was sagt die Bundesregierung dazu?

Das Wirtschaftsministerium von Katherina Reiche sieht das Gesetz nicht als klimapolitischen Rückschritt. Es sei lediglich „technologieoffener, flexibler, praxistauglicher und einfacher“ als das bisherige Gesetz. Bauministerin Hubertz betonte, die Klimaschutzziele blieben bestehen. Zudem sei für 2030 eine Überprüfung geplant, ob die Maßnahmen ausreichen.

Interessanter Widerspruch: Die Kritik kommt nicht von der Opposition, sondern von CDU-nahen Klimaschützern — also aus den eigenen Reihen der Regierungspartei. CDU-Politiker Thomas Heilmann, Chef der Klimaunion, erklärte öffentlich, er sei sicher, dass gegen das Gesetz geklagt werde — und habe Zweifel, ob es standhält.

Wie realistisch ist eine Verfassungsklage?

Sehr realistisch. Bereits mehrere Rechtsgutachten — nicht nur das der Klimaunion — haben verfassungsrechtliche Bedenken geäußert. Ein früheres Gutachten der Kanzlei Re-Rechtsanwälte aus dem Sommer 2025 kam zu dem Schluss, dass die Bundesregierung das bisherige Heizungsgesetz nur dann reformieren darf, wenn sie eine „mindestens genauso wirksame“ Ersatzregelung schafft. Das Europarecht verlange außerdem, dass ein EU-Mitglied beim Klimaschutz nicht allein auf freiwillige Maßnahmen oder den CO₂-Handel setzen darf.

Das Klimaunion-Gutachten zirkulierte laut Berichten bereits in Regierungskreisen — die Bedenken sind also intern bekannt.


Dieser Blog-Beitrag basiert auf Berichten der FAZ, t-online, Apollo News sowie der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 24. März 2021). Stand: Mai 2026.

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