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Das Aus für Minijobs in der geplanten Reform?

Die Nachricht schlug ein wie eine Bombe: Die Alterssicherungskommission empfiehlt, Minijobs abzuschaffen. Für rund 6,8 Millionen Menschen in Deutschland könnte sich dadurch Grundlegendes ändern. Was steckt hinter diesem Vorschlag?

Die Kernelemente der Reform

Die Kommission schlägt vor, dass Minijobber künftig verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung (*) einzahlen müssen – die bisherige Möglichkeit, sich davon zu befreien (Opt-out), soll entfallen . Gleichzeitig würde der steuerliche Sonderstatus der Minijobs abgeschafft . Nur für Schülerinnen und Schüler wären Ausnahmen vorgesehen .

Was das konkret bedeuten würde

Bei einem monatlichen Verdienst von 603 Euro müssten Minijobber mit folgenden Abgaben rechnen :

  • Rentenversicherung (*): 9,3 Prozent = 56,08 Euro
  • Krankenversicherung: durchschnittlich 8,75 Prozent = 52,76 Euro
  • Pflegeversicherung: 2,4 Prozent (für Kinderlose) = 14,47 Euro
  • Arbeitslosenversicherung: 1,2 Prozent = 7,24 Euro

Gesamtbelastung: rund 130,73 Euro monatlich

Allerdings: Die endgültigen Sätze stehen noch nicht fest, und da der Grundfreibetrag bei 12.348 Euro liegt, würden Minijobber mit 603 Euro Monatsverdienst weiterhin keine Einkommensteuer zahlen .

Die eigentliche Stoßrichtung?

Der entscheidende Punkt ist ein anderer, wie der DIW-Experte Peter Haan erklärt: „Bei verheirateten Paaren mit Hauptverdiener und Zweitverdiener mit Minijob würde der durch das Ehegattensplitting hohe Steuersatz voll auf das kleine Einkommen des Zweitverdieners zuschlagen“ .

Genau das ist der Hebel: Bisher war der Minijob für Zweitverdiener in gutverdienenden Partnerschaften besonders attraktiv, weil kaum Abgaben anfielen. Deshalb sind auch so viele Frauen in Minijobs tätig . Die Reform würde einen starken Anreiz schaffen, in reguläre Beschäftigung zu wechseln und mehr Stunden zu arbeiten .

Wer besonders betroffen wäre

Die Statistik zeigt: Die meisten Minijobber arbeiten im Handel (über 1 Million), gefolgt vom Gastgewerbe (knapp 873.000) und wirtschaftlichen Dienstleistungen (rund 774.000) . Auffällig: Nur etwa jeder fünfte Minijobber zahlt derzeit überhaupt in die Rentenversicherung ein . Das bedeutet: Die große Mehrheit der Minijobber erwirbt heute keine Rentenansprüche aus dieser Tätigkeit.

Die Debatte: Befürworter gegen Kritiker

Befürworter wie der Ökonom Peter Haan und die Gewerkschaft ver.di sehen die Reform positiv. ver.di-Chef Frank Werneke bezeichnet die Abschaffung der Minijobs sogar als „absolut richtig“, da diese „millionenfach zu vorprogrammierter Altersarmut“ führe . Auch die Wirtschaftsweise Grimm begrüßt den Vorschlag, weil er die Arbeitsanreize für Geringverdiener erhöhe .

Kritiker kommen vor allem aus den betroffenen Branchen. Der DEHOGA-Präsident Guido Zöllick warnt vor einer „Katastrophe“ für das Gastgewerbe und einem „Frontalangriff auf die Flexibilität am Arbeitsmarkt“ . Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger betont: „Minijobs verdrängen keine Vollzeitstellen, sondern aktivieren Arbeitspotential“ .

Weitere Bedenken: Der Ökonom Friedrich Schneider prognostiziert einen massiven Anstieg der Schwarzarbeit um mindestens 25 Milliarden Euro .

Die menschliche Dimension

Ein Beispiel aus der Praxis: Die 69-jährige Rentnerin Rita Mangliers arbeitet als Minijobberin, um ihre Rente von 1.200 Euro aufzubessern. Sie fürchtet, dass die Reform sie hart treffen würde: Müsste sie auf ihren Minijob-Lohn Abgaben zahlen, wäre die Beschäftigung für sie kaum noch sinnvoll .

Ungewissheit bleibt

Wichtig festzuhalten: Es handelt sich bisher um einen Vorschlag der Kommission. Die konkrete Umsetzung und die genauen Berechnungen stehen noch nicht fest . Auch innerhalb der Politik gibt es Widerstand – so hat sich CSU-Chef Markus Söder bereits gegen eine vollständige Abschaffung von Minijobs ausgesprochen .

Die Reform würde das deutsche Arbeitsmarktmodell grundlegend verändern. Die kommenden Monate werden zeigen, ob und in welcher Form die Empfehlungen tatsächlich Gesetz werden.


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