IGeL beim Arzt: Selbstzahler-Leistungen im Focus
Individuelle Gesundheitsleistungen – kurz IGeL – gehören für Millionen Patientinnen und Patienten mittlerweile zum festen Bestandteil des Arztbesuchs. Ob die zusätzliche Ultraschalluntersuchung in der Schwangerschaft, die Messung des Augeninnendrucks zur Glaukom-Früherkennung oder der PSA-Test zur Prostatakrebs-Vorsorge: Es handelt sich um medizinische Untersuchungen oder Behandlungen, die nicht zum gesetzlichen Leistungskatalog gehören. Sie müssen daher von gesetzlich Versicherten privat bezahlt werden. Schätzungen zufolge geben Versicherte in Deutschland dafür jährlich rund zwei Milliarden Euro aus.
Doch wie sinnvoll sind diese Angebote wirklich?
Sinnvolle Ergänzung oder teurer Trend?
Die zentrale Frage, die sich bei jedem Angebot stellt: Wie hoch ist der tatsächliche medizinische Nutzen? Der Medizinische Dienst Bund (MD Bund) betreibt hierzu das Online-Portal IGeL-Monitor, welches wissenschaftliche Evidenzstudien systematisch auswertet. Das Ergebnis ist oft ernüchternd: Für einen Großteil der angebotenen Leistungen fehlt ein eindeutiger wissenschaftlicher Nachweis des Nutzens.
Wichtig ist hierbei die präzise Unterscheidung: Ein „unklarer Nutzen“ bedeutet nicht zwingend, dass eine Behandlung vollkommen wirkungslos ist. Es zeigt vielmehr, dass verlässliche, qualitativ hochwertige klinische Studien fehlen, die einen klaren Vorteil gegenüber den Standardleistungen der Krankenkassen belegen.
Wo die Wissenschaft klare Grenzen zieht
Oft wird fälschlicherweise angenommen, dass alle angebotenen Leistungen einen ähnlichen Stellenwert besitzen. Ein genauer Blick auf die wissenschaftlichen Bewertungen offenbart jedoch deutliche Qualitätsunterschiede:
- Lichttherapie bei saisonal abhängiger Depression („Winterblues“): Schneidet vergleichsweise gut ab. Studien zeigen hier eine nachweisbare Linderung der depressiven Symptomatik, weshalb die Leistung als „tendenziell positiv“ bewertet wird.
- Akupunktur zur Migräneprophylaxe: Wird vom IGeL-Monitor als „unklar“ bis „tendenziell positiv“ eingestuft. Wichtiger Hinweis: Für chronische Knie- und Rückenschmerzen ist Akupunktur eine reguläre Kassenleistung. Bei Migräne müssen Patienten sie meist selbst zahlen, obwohl auch hier die Datenlage moderat positiv ist.
- Hyaluronsäure-Injektionen bei Arthrose: Werden vom IGeL-Monitor als „tendenziell negativ“ bewertet. Der Nutzen ist oft minimal und kaum vom Placebo-Effekt zu unterscheiden – demgegenüber stehen Risiken wie Gelenkschwellungen oder Infektionen durch die Spritze.
- Ultraschall der Eierstöcke zur Krebsfrüherkennung: Diese Leistung wird sogar als ausdrücklich „negativ“ bewertet, da kein Nutzen bei beschwerdefreien Frauen nachgewiesen ist, sie jedoch erhebliche Risiken birgt.
Das unterschätzte Risiko: Fehlalarme und Überdiagnostik
Besonders kritisch müssen IGeL-Angebote (*) zur Früherkennung ohne konkreten Krankheitsverdacht (wie der erwähnte Ultraschall der Eierstöcke) betrachtet werden. Diese führen überproportional häufig zu sogenannten falsch-positiven Befunden (Fehlalarmen). Das bedeutet: Die Untersuchung schlägt Alarm und suggeriert eine Krebserkrankung, obwohl die Patientin vollkommen gesund ist.
Die Folgen solcher Fehlalarme sind für die Betroffenen psychisch extrem belastend. Zudem ziehen sie eine Kaskade weiterer, teils invasiver Untersuchungen nach sich – wie etwa diagnostische Operationen oder Gewebeentnahmen. Diese Folgemaßnahmen bergen reale medizinische Risiken und Komplikationsgefahren, ohne dass die Betroffenen je von der ursprünglichen IGeL-Untersuchung profitiert hätten.
Wirtschaftliche Dynamiken in Arztpraxen
Dass IGeL-Leistungen so flächendeckend präsent sind, liegt auch am System. Arztpraxen agieren als medizinische Dienstleister, stehen unter erheblichem wirtschaftlichem Druck und finanzieren über Privatleistungen oft moderne Geräte oder Personal. Das Anbieten von IGeL ist rechtlich vollkommen legal, sofern eine fachlich fundierte, transparente Aufklärung erfolgt. Dennoch verschwimmt hierbei im Praxisalltag manchmal die Grenze zwischen notwendiger Medizin und wirtschaftlich motiviertem Verkauf.
Die ärztliche Seite betont wiederum zu Recht, dass IGeL eine sinnvolle Ergänzung zur regulären Versorgung sein können – insbesondere dann, wenn Patienten eine über die Grundversorgung hinausgehende, individuelle Vorsorge wünschen.
Der IGeL-Check: So verhalten Sie sich richtig
Lassen Sie sich in der Arztpraxis niemals unter Zeitdruck setzen. Eine seriöse Praxis wird Ihnen stets Bedenkzeit einräumen. Nutzen Sie die folgenden vier Leitfragen für Ihr Gespräch:
- Welchen konkreten Vorteil habe ich von dieser Leistung? Gibt es unabhängige Studien, die belegen, dass ich dadurch länger oder beschwerdefreier lebe?
- Welche Risiken und Nebenwirkungen gibt es? Kann das Ergebnis zu psychischen Belastungen oder gefährlichen Folgeuntersuchungen führen?
- Was kostet die Leistung insgesamt? Verlangen Sie stets einen schriftlichen Kostenvoranschlag nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
- Gibt es Kassenleistungen, die eine ähnliche Sicherheit bieten? Häufig zahlt die Krankenkasse alternative oder vergleichbare Diagnostiken, sobald ein konkreter Verdacht oder Symptome vorliegen.
Fazit: Aufgeklärte Patienten treffen die besseren Entscheidungen
Individuelle Gesundheitsleistungen sind weder pauschal als „Abzocke“ zu verteufeln, noch unkritisch als „Premium-Medizin“ zu konsumieren. Sie verlangen von Patientinnen und Patienten ein hohes Maß an Eigenverantwortung. Informieren Sie sich vor der Unterschrift auf unabhängigen Portalen wie dem IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes oder den Beratungsangeboten der Verbraucherzentralen. Nur wer gut informiert ist, kann souverän entscheiden, welche Zusatzleistung für die eigene Gesundheit wirklich einen Mehrwert bietet.
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