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Koalitionsvertrag 2025: Auswirkungen auf Steuern, Rente und Mobilität

Die neue Regierungskoalition aus Union und SPD hat ihren Koalitionsvertrag vorgelegt – ein umfangreiches Dokument, das als politischer Fahrplan für die kommenden vier Jahre gilt. Viele Bürgerinnen und Bürger fragen sich nun: Was bedeutet dieser Vertrag konkret für mein Geld, meine Steuern, meine Altersvorsorge oder meinen Alltag?

Wir haben die sieben wichtigsten Punkte für Sie analysiert – inklusive Hintergrundinfos, Rechenbeispielen und kritischer Einordnung. So wissen Sie genau, was auf Sie zukommen könnte.

1. Kapitalerträge: Keine Steuererhöhung – vorerst

Im Vorfeld der Koalitionsverhandlungen war viel von einer möglichen Erhöhung der Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge die Rede – insbesondere die SPD hatte 30 % statt bisher 25 % vorgeschlagen. Doch im Koalitionsvertrag findet sich dazu nun kein Hinweis – eine gute Nachricht für Anlegerinnen und Anleger. Auch die Wiedereinführung der Vermögenssteuer und eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes sind nicht geplant.

  • Wermutstropfen für Steuerzahler:
    • Die Einkommenssteuer soll erst ab 2027 für kleine und mittlere Einkommen leicht sinken.
    • Der Solidaritätszuschlag bleibt bestehen.
    • Über eine Anhebung des Mindestlohns auf 15 € entscheidet weiterhin eine zuständige Kommission.

Fazit: Steuerlich bleibt vorerst alles beim Alten – mit Ausnahme langfristig geplanter Entlastungen.

2. Mobilität: Mehr Pendlerpauschale, Deutschlandticket bleibt erhalten

Ab 2026 soll die Pendlerpauschale auf einheitlich 38 Cent pro Kilometer steigen – unabhängig von der Entfernung. Bisher galt dieser Satz nur ab dem 21. Kilometer. Wer z. B. 30 km zur Arbeit fährt, kann künftig mit rund 350 € mehr Werbungskosten pro Jahr rechnen – das entspricht einer Steuerersparnis von etwa 60 bis 140 €, je nach Steuersatz.

  • Weitere Punkte:
    • Das Deutschlandticket bleibt erhalten, wird jedoch spätestens ab 2029 teurer.
    • Förderungen für E-Autos sollen wieder eingeführt werden (Details offen).
    • Dienstwagenprivileg für E-Autos wird auf Kaufpreise bis 100.000 € ausgeweitet.

3. Gastronomie: Wird die Pizza günstiger? Mehrwertsteuer sinkt

Der Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie wird dauerhaft auf 7 % gesenkt. Diese Regelung war während der Pandemie zeitweise eingeführt worden und soll nun verstetigt werden.

  • Aber: Eine Preisersparnis für Gäste ist nicht garantiert, denn Restaurants sind nicht verpflichtet, die Steuerersparnis an ihre Kundinnen und Kunden weiterzugeben.

4. Gesundheitssystem: Keine schnelle Lösung für Krankenkassenbeiträge

Trotz Reformplänen für die Krankenhausfinanzierung bleibt die kurzfristige Entlastung der Versicherten aus. Die Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung könnten zunächst weiter steigen.

  • Hintergrund:
    • Die Krankenhausreform soll bis Sommer 2025 gesetzlich beschlossen werden.
    • Eine Kommission soll erst bis 2027 Lösungen für stabile Krankenkassenbeiträge erarbeiten.

5. Rente: Frühstart-Rente, Aktivrente und Riester-Reform geplant

Die Koalition plant keine Erhöhung des Renteneintrittsalters über 67 Jahre hinaus. Das Rentenniveau soll bis 2031 bei 48 % stabil bleiben. Dennoch sind viele Neuerungen vorgesehen:

  • Aktivrente:
    • Wer über das gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus arbeitet, soll künftig bis zu 2.000 € monatlich steuerfrei hinzuverdienen dürfen.
  • Frühstart-Rente für Kinder:
    • 10 € monatlich vom Staat für jedes Kind zwischen 6 und 18 Jahren ab 2026.
    • Eingezahlt in ein zweckgebundenes Depot, steuerfrei bis zur Rente.
    • Bei einer Rendite von 6 % p. a. könnten sich bis zum 67. Lebensjahr rund 36.000 € ansammeln – inflationsbereinigt allerdings deutlich weniger.
  • Weitere Rentenmaßnahmen:
    • Riester-Reform: Umwandlung in ein neues Produkt ohne Garantiezwang, vermutlich mit Fokus auf ETF-Anlagen.
    • Ausbau der Mütterrente: Erziehungszeiten vor 1992 sollen drei statt 2,5 Rentenpunkte bringen – rund 19,66 € mehr pro Kind und Monat.
    • Selbstständige sollen künftig generell rentenversicherungspflichtig werden, wenn sie keiner anderweitigen Pflichtversicherung unterliegen.
    • Mehr Zuverdienst für Witwen/Witwer ohne Rentenkürzung geplant.

6. Klimapolitik: Kein Klimageld – aber sinkende Strompreise

Das Klimageld zur Rückerstattung der CO₂-Steuer ist vorerst vom Tisch. Stattdessen:

  • Strompreise sollen um mindestens 5 Cent pro Kilowattstunde sinken.
  • Beim Gaspreis ist eine kleinere Entlastung von 0,36 Cent pro kWh vorgesehen.
  • Fernwärme: Mehr Transparenz und Regulierungsaufsicht geplant.

7. Wohnen & Energie: Heizungsförderung bleibt, Gesetz fällt

Ein umstrittenes Thema: Das sogenannte Heizungsgesetz soll abgeschafft werden. Es schrieb vor, dass neue Heizungen mit mindestens 65 % erneuerbarer Energie betrieben werden müssen.

  • Doch Achtung:
    • Komplett abgeschafft wird diese Vorgabe nicht – eine EU-Richtlinie verpflichtet Deutschland, ab 2040 rein fossile Heizsysteme zu beenden.
  • Weitere Punkte:
    • KfW-Förderprogramme werden vereinheitlicht: Jeweils ein zentrales Programm für Sanierung und Neubau.
    • Effizienzhausstandard für Förderungen soll auf EH55 (statt EH40) gesenkt werden.
    • Elementarschadenversicherung wird für neue Gebäude Pflicht – für bestehende Gebäude ist ein Stichtag geplant. Eine Opt-out-Option wird noch geprüft.

Fazit: Was bedeutet das für Sie?

Der Koalitionsvertrag enthält zahlreiche Vorhaben mit potenziellen Auswirkungen auf Ihre Finanzen – von Steuererleichterungen über Mobilitätsprämien bis zur Altersvorsorge. Vieles bleibt jedoch unkonkret oder steht unter Finanzierungsvorbehalt. Insbesondere kurzfristige Entlastungen sind rar, viele Maßnahmen greifen frühestens ab 2026 oder später.

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