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Das ändert sich im März 2026

Rente, Gartenpflege, Steuern und neue Wahlen – der März bringt wieder zahlreiche Neuerungen, Termine und Änderungen, die für viele Verbraucherinnen und Verbraucher relevant sind.

Sommerzeit: Zeitumstellung Ende März

Am 29. März beginnt die Sommerzeit. In der Nacht von Samstag auf Sonntag werden die Uhren von 2 Uhr auf 3 Uhr vorgestellt – die Nacht ist also eine Stunde kürzer. Als kleine Gedächtnisstütze gilt: Im Frühling werden die Gartenmöbel nach vorn geholt – also die Uhr ebenfalls vorgestellt. Das Ende der Sommerzeit folgt am 25. Oktober, wenn die Uhr wieder eine Stunde zurückgedreht wird.

Rente: Information zur Erhöhung und freiwillige Beiträge

Im März erhalten Rentnerinnen und Rentner Informationen zur geplanten Rentenerhöhung zum 1. Juli 2026, die voraussichtlich 3,73 Prozent betragen wird. Wer noch freiwillige Beiträge für das Jahr 2025 leisten möchte, hat dafür bis zum 31. März Zeit.

Bei einigen Rentenbeziehenden kann die Auszahlung im März etwas niedriger ausfallen. Der Grund: Falls die gesetzliche Krankenversicherung zu Jahresbeginn den Zusatzbeitrag angehoben hat, wird dieser im März erstmals vollständig verrechnet. Die Deutsche Rentenversicherung übernimmt dabei wie üblich die Hälfte des Zusatzbeitrags.

Schufa: Neuer Bonitätsscore für mehr Transparenz

Zum Ende des Monats führt die Schufa einen neuen Bonitätsscore ein. Dieser soll verständlicher und transparenter werden: Statt aus über 250 schwer nachvollziehbaren Kriterien ergibt sich die Bewertung künftig aus zwölf klar definierten Faktoren mit festen Punktwerten. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihren Score online einsehen; dafür wird ein kostenloser Schufa-Account benötigt. Die Änderung soll die Nachvollziehbarkeit von Kreditentscheidungen verbessern.

Neue EU-Verbraucherschutzregeln gegen Greenwashing

Ab 1. März 2026 gelten EU-weit neue Vorschriften, die Konsumentinnen und Konsumenten vor irreführenden Umweltversprechen schützen. Unternehmen müssen künftig am Verkaufsort auf die Lebensdauer und Reparierbarkeit eines Produkts hinweisen. Begriffe wie „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ dürfen nur noch verwendet werden, wenn sie wissenschaftlich belegt und unabhängig geprüft sind. Ziel ist es, sogenanntes Greenwashing einzudämmen und Kaufentscheidungen transparenter zu machen.

Steuererklärung 2025: Bearbeitung ab Mitte März

Die Finanzämter beginnen voraussichtlich ab Mitte März mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen 2025. Hintergrund sind technische Übermittlungsfristen für elektronische Daten wie Lohnsteuer oder Rentenbezüge. Bei der vorläufigen Berechnung können daher noch nicht alle steuerlichen Änderungen berücksichtigt sein. Nachträgliche Anpassungen bleiben möglich.

Geldwäsche: Neue Meldepflichten ab 1. März

Zum 1. März 2026 treten verschärfte Regelungen zur Meldung von Geldwäscheverdachtsfällen in Kraft. Banken, Anwälte, Notare und Finanzdienstleister müssen entsprechende Hinweise künftig digital und im einheitlichen XML-Format an die Financial Intelligence Unit (FIU) übermitteln. Ziel ist eine schnellere, standardisierte Prüfung und effektivere Strafverfolgung.

Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz

Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg wählen am 8. März, in Rheinland-Pfalz am 22. März einen neuen Landtag. In Baden-Württemberg gilt erstmals das Wahlalter 16 – stimmen dürfen also auch 16- und 17-Jährige, sofern sie seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz im Land haben. Beide Landtage werden für fünf Jahre gewählt.

Kommunalwahlen in Bayern

Auch in Bayern stehen am 8. März Kommunalwahlen an. Gewählt werden Stadt- und Gemeinderäte, Kreistage sowie vielerorts auch Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte. Die reguläre Amtszeit dieser Mandate beträgt sechs Jahre.

Neue Versicherungskennzeichen für Kleinfahrzeuge

Ab dem 1. März müssen Mofas, Mopeds und E-Scooter mit einem neuen Versicherungskennzeichen ausgestattet werden. Das Kennzeichen wechselt jährlich seine Farbe und signalisiert so, dass der Versicherungsschutz aktuell ist. 2026 tragen die Schilder schwarze Schrift auf gelbem Grund.

Garten: Rückschnitt ab März eingeschränkt

Zum Schutz brütender Vögel und anderer Tiere untersagt das Bundesnaturschutzgesetz von 1. März bis 30. September den radikalen Rückschnitt von Hecken, Sträuchern und Bäumen. Erlaubt bleiben schonende Form- und Pflegeschnitte, um etwa Triebe einzukürzen oder kranke Äste zu entfernen.

Neue Bahnverbindungen nach Amsterdam

Die internationale Bahngesellschaft GoVolta startet im März mit neuen direkten Zugverbindungen von Berlin und Hamburg nach Amsterdam.
– Ab Berlin fährt der erste Zug am 19. März, mit Stopps in Hannover, Osnabrück, Bad Bentheim, Hengelo, Deventer und Amersfoort.
– Ab Hamburg startet die Verbindung am 20. März, mit Halten in Bremen und denselben niederländischen Zwischenstopps.

Zunächst verkehren die Züge dreimal pro Woche, ab Sommer täglich. Ziel ist es, die Reisezeit zwischen den Städten auf attraktive fünf bis sechs Stunden zu verkürzen.

Tierhaltungskennzeichnung: Übergangsfrist läuft ab

Zum 1. März 2026 endet die Übergangsfrist für die verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung in Deutschland. Ab diesem Datum müssen die Haltungsformen bei frischem Schweinefleisch verbindlich angegeben werden – sowohl im Supermarkt als auch an der Frischetheke. Langfristig soll die Kennzeichnung auf weitere Tierarten ausgeweitet werden.

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