Das ändert sich im September 2026
Der September 2026 bringt in Deutschland eine ganze Reihe neuer Regeln – bei Steuern, Verbraucherschutz, vernetzten Geräten, am Bahnhof und an mehreren Wahlurnen. Ein Überblick, was wirklich gilt und was für den Alltag wichtig ist.
Steuerberatung: mehr Vermieter dürfen zum Lohnsteuerhilfeverein
Seit dem 1. September 2026 dürfen Lohnsteuerhilfevereine deutlich mehr Menschen beraten. Bisher lag bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Kapitalvermögen eine feste Einnahmegrenze: 18.000 Euro jährlich bei Einzelveranlagung, 36.000 Euro bei Zusammenveranlagung. Wer darüber lag, musste zwingend eine Steuerkanzlei beauftragen. Mit dem Neunten Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes fällt diese Grenze ersatzlos weg – unabhängig von der Höhe der Nebeneinkünfte kann jetzt der günstigere Lohnsteuerhilfeverein genutzt werden. Profitieren dürften vor allem Vermieterinnen und Vermieter sowie Rentnerinnen und Rentner mit Mieteinnahmen.
Werbung mit Umweltversprechen wird strenger reguliert
Ab dem 27. September 2026 tritt in Deutschland die sogenannte EmpCo-Richtlinie der EU in Kraft (Richtlinie 2024/825, „Empowering Consumers for the Green Transition“). Pauschale Werbeaussagen wie „umweltfreundlich“, „klimaneutral“ oder „biologisch abbaubar“ sind dann nur noch erlaubt, wenn sie durch belastbare Nachweise wie anerkannte Zertifizierungen oder Audits belegt werden. Auch Nachhaltigkeitssiegel müssen künftig entweder staatlich anerkannt oder über ein offizielles Zertifizierungssystem vergeben sein. Ziel ist es, sogenanntes Greenwashing einzudämmen.
Am selben Tag wird zusätzlich ein EU-weit einheitliches Gewährleistungslabel Pflicht: Es informiert Verbraucherinnen und Verbraucher übersichtlich über die gesetzliche Mindestgewährleistung von zwei Jahren sowie über Ansprüche auf Reparatur, Ersatz oder Minderung bei Mängeln. Bietet ein Hersteller zusätzlich eine freiwillige Haltbarkeitsgarantie an, muss diese über ein eigenes Garantie-Label – im Handel teils auch als „GARAN-Label“ bezeichnet – kenntlich gemacht werden. Praktisch heißt das: Beim Kauf eines Geräts oder Haushaltsprodukts lässt sich künftig auf einen Blick unterscheiden, was gesetzlich ohnehin zusteht und welche zusätzliche Zusage freiwillig vom Hersteller kommt.
EU Data Act: neue Pflichten für vernetzte Geräte
Der EU Data Act gilt bereits seit dem 12. September 2025 – seither können Nutzerinnen und Nutzer vernetzter Produkte wie Saugroboter, Fitness-Tracker oder E-Bikes grundsätzlich verlangen, dass ihnen die dabei erzeugten Daten zugänglich gemacht werden. Neu ab dem 12. September 2026 ist eine verschärfte Stufe: die sogenannte „Access-by-Design“-Pflicht. Sie betrifft alle vernetzten Produkte und zugehörigen Dienste, die ab diesem Datum erstmals auf den Markt kommen. Diese müssen von vornherein so konstruiert sein, dass Nutzende einfach, sicher und kostenlos auf ihre Gerätedaten zugreifen können – direkt am Produkt, sofern das technisch machbar ist, oder andernfalls über den Anbieter. Für bereits verkaufte Geräte ändert sich durch den 12. September 2026 nichts; die grundsätzlichen Datenzugangsrechte für Bestandsgeräte gelten schon seit einem Jahr. Relevant wird das vor allem beim Wechsel des Anbieters oder wenn Nutzungsdaten in andere Dienste übernommen werden sollen.
Alkoholverbot an Bahnhöfen wird ausgeweitet
Die Deutsche Bahn weitet ihr Alkoholkonsumverbot zum 1. September 2026 auf vier weitere große Bahnhöfe aus: Berlin Hauptbahnhof, Berlin Gesundbrunnen, Kiel Hauptbahnhof und Braunschweig Hauptbahnhof. Ganz neu ist das Konzept damit nicht – an über 30 großen Stationen, darunter Köln, München, Hamburg und Frankfurt am Main, gilt ein solches Verbot bereits seit längerem, teils schon seit 2026 oder früher. Verboten ist das offene Trinken in Bahnhofshallen und auf Bahnsteigen; erlaubt bleiben der Ausschank in der Bahnhofsgastronomie sowie das Mitführen verschlossener alkoholischer Getränke. Bis zum 15. Oktober 2026 soll die Regelung schrittweise auf alle rund 5.400 DB-Bahnhöfe in Deutschland ausgeweitet werden. Bei Verstößen drohen zunächst ein Platzverweis, bei Wiederholung auch ein Hausverbot.
Wichtige Termine im September
- 6. September: Landtagswahl in Sachsen-Anhalt
- 10. September: Bundesweiter Warntag – ab 11:00 Uhr wird über Sirenen, Warn-Apps wie NINA, Cell Broadcast, Radio, Fernsehen und weitere Kanäle eine Probewarnung ausgelöst, gegen 11:45 Uhr folgt die Entwarnung
- 13. September: Kommunalwahlen in Niedersachsen
- 20. September: Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus sowie Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern
- Ab Mitte September: Spotify kündigt an, KI-generierte Künstlerprofile künftig als „AI Persona“ zu kennzeichnen
Hinweis: Bei rechtlichen und steuerlichen Fragen im Einzelfall empfiehlt sich die Rücksprache mit einer Steuerberatung bzw. einem Lohnsteuerhilfeverein, da die genannten Regelungen allgemeine Grundzüge beschreiben.

