148.000 Gesuchte in Deutschland – was hinter der Zahl steckt
Zum Stichtag 1. Juli 2026 waren in Deutschland 148.311 Menschen per Haftbefehl zur Fahndung ausgeschrieben. Insgesamt ging es um 170.667 Haftbefehle, denn gegen manche Personen liegen mehrere gleichzeitig vor. Die Zahl klingt alarmierend. Ein genauer Blick zeigt aber ein differenzierteres Bild.
Kein neuer Höchststand
Der Bestand ist seit Jahren nahezu konstant. Im April 2025 wurden mit 148.515 Personen sogar etwas mehr Menschen gesucht als heute. Gegenüber dem Vorjahr stieg die Zahl der Haftbefehle nur um 0,1 Prozent. Im Jahr 2025 wurden zudem mehr Haftbefehle erledigt (rund 129.900) als neu ausgestellt (rund 128.650).
Die Statistik ist eine Momentaufnahme. Jeden Tag werden Haftbefehle vollstreckt, aufgehoben oder neu erlassen. Fast die Hälfte der Gesuchten wird innerhalb von 100 Tagen gefasst. Bei etwa 30 Prozent dauert es allerdings länger als 500 Tage.
Wer gesucht wird
| Gruppe | Anteil |
|---|---|
| Nur deutsche Staatsangehörigkeit | 11,2 % (16.671 Personen) |
| Deutsche mit weiterer Staatsangehörigkeit | 1,5 % |
| Ausländische oder ungeklärte Staatsangehörigkeit | 87,3 % |
Unter den einzelnen Nationalitäten stehen Deutsche an erster Stelle (16.671), knapp vor Rumänen (16.123) und Polen (12.721). Es folgen Georgier (6.869) und Türken (6.696), danach unter anderem Bulgaren, Algerier, Albaner, Ukrainer und Marokkaner.
Warum der deutsche Anteil so klein wirkt
Betrachtet man nur die im Jahr 2025 neu ausgestellten Haftbefehle, lag der Anteil deutscher Staatsangehöriger bei 38,7 Prozent, also mehr als dreimal so hoch wie im Bestand. Der Grund: Deutsche sind in der Regel schnell auffindbar, etwa über Meldeadresse, Arbeitgeber, Konto oder Familie. Ihre Haftbefehle werden deshalb meist zügig vollstreckt und verschwinden aus der Statistik.
Bei ausländischen Gesuchten ist das oft anders. Viele haben Deutschland längst verlassen, leben wieder in ihrem Heimatland oder wurden abgeschoben. Ihre Haftbefehle bleiben trotzdem offen und sammeln sich über Jahre im Bestand an. Der hohe Ausländeranteil sagt deshalb mehr darüber aus, wer schwer zu finden ist, als darüber, wer wie viele Straftaten begeht.
Haftbefehl heißt nicht „gefährlicher Verbrecher”
Hinter der Zahl verbergen sich sehr unterschiedliche Fälle:
- Ersatzfreiheitsstrafen: Wer eine Geldstrafe nicht bezahlt, muss ersatzweise ins Gefängnis, etwa wegen wiederholten Schwarzfahrens oder kleinerer Diebstähle. Seit Februar 2024 entsprechen zwei Tagessätze einem Tag Haft. In Nordrhein-Westfalen betraf zuletzt mehr als jeder zweite offene Haftbefehl solche Fälle.
- Haftbefehle gegen Abgeschobene: Wird jemand vor dem Ende seiner Strafe abgeschoben, kann die Justiz auf die weitere Vollstreckung verzichten (§ 456a Strafprozessordnung). Der Haftbefehl bleibt aber bestehen, damit die Reststrafe bei einer Rückkehr nach Deutschland sofort vollstreckt werden kann.
- Untersuchungshaftbefehle: Sie richten sich gegen Tatverdächtige, die noch nicht verurteilt sind. Für sie gilt die Unschuldsvermutung.
Knapp neun Prozent der offenen Haftbefehle betreffen Gewaltdelikte. Das sind immer noch mehrere Tausend Fälle, die ernst genommen werden müssen. Es ist aber ein kleiner Teil des Gesamtbestands.
Wie die Politik reagiert
- AfD: Sebastian Münzenmaier sieht in den Zahlen eine Bestätigung für dauerhafte Grenzkontrollen und eine konsequente Ausweisung straffälliger Ausländer.
- CDU/CSU: Alexander Throm bezeichnet jeden offenen Haftbefehl als Sicherheitsrisiko. Er verweist darauf, dass seit Beginn der Grenzkontrollen im September 2024 rund 17.500 Haftbefehle vollstreckt worden seien.
- SPD: Sebastian Fiedler betont den hohen Anteil von Ersatzfreiheitsstrafen wegen unbezahlter Geldstrafen.
- Grüne: Marcel Emmerich fordert gezielte Fahndung nach Gewalt- und Sexualstraftätern sowie Extremisten, statt auf Zufallstreffer bei Grenzkontrollen zu setzen.
- Deutsche Polizeigewerkschaft: Heiko Teggatz kritisiert, den Länderpolizeien fehle das Personal für systematische Fahndungen. Viele Festnahmen seien daher Zufallstreffer.
Zusammengefasst
148.000 Gesuchte sind nicht 148.000 gefährliche Straftäter. Der Bestand ist seit Jahren stabil. Ein großer Teil betrifft unbezahlte Geldstrafen oder Menschen, die sich längst im Ausland aufhalten. Gleichzeitig bleiben mehrere Tausend Haftbefehle wegen Gewaltdelikten offen, und manche Verfahren ziehen sich über Jahre hin.
Sinnvoll wäre deshalb eine klare Priorisierung: Gewalt-, Sexual- und Wiederholungstäter gezielt suchen, die Polizei dafür personell ausstatten und Ersatzfreiheitsstrafen nach Möglichkeit durch Ratenzahlung oder gemeinnützige Arbeit vermeiden. Für eine sachliche Debatte bräuchte es außerdem bundesweit veröffentlichte Daten nach Deliktart und Art des Haftbefehls. Allein aus der Staatsangehörigkeit lässt sich die Struktur der Fahndungsbestände nicht ablesen.

