Verbraucher im September: Was jetzt wichtig ist
Im September 2025 treten für Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland mehrere wichtige Neuerungen in Kraft. Sie betreffen zentrale Lebensbereiche wie die elektronische Patientenakte, Heizkostenabrechnung, digitale Datennutzung, Warnsysteme sowie Natur- und Verbraucherschutz. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Änderungen im Überblick – ergänzt um Hintergründe und praktische Hinweise.
Elektronische Patientenakte (ePA): Nutzungspflicht für Ärzte ab Oktober
Die Übergangsfrist für die verpflichtende Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) durch Ärztinnen und Ärzte endet am 30. September 2025. Ab dem 1. Oktober 2025 gilt: Vertragsärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten sowie weitere Leistungserbringer sind nach § 291a SGB V verpflichtet, Diagnosen, Behandlungen und Medikationen zentral in der ePA zu dokumentieren.
Die ePA wird für alle gesetzlich Versicherten automatisch eingerichtet, sofern kein aktiver Widerspruch erfolgt. Patientinnen und Patienten behalten dabei die volle Entscheidungshoheit über die Nutzung: Ein nachträglicher Widerspruch führt zur vollständigen Löschung der Akte.
Zugriffsrechte:
- Freigabe erfolgt in der Regel durch Stecken der elektronischen Gesundheitskarte oder per PIN.
- Über die ePA-App können Versicherte steuern, welche Daten sie freigeben und wie lange.
- Eine feingranulare Freigabe – also die selektive Freigabe einzelner Dokumente für unterschiedliche Ärzte – ist derzeit technisch noch nicht flächendeckend möglich.
Praktischer Hinweis: Versicherte sollten die Einstellungen in ihrer ePA-App prüfen, um zu entscheiden, welche Daten sie freigeben möchten. Auch ein Test der Zugriffsrechte beim nächsten Arzttermin kann sinnvoll sein.
Heizkosten: Verbrauchsabrechnung für Wärmepumpen wird Pflicht
Bislang galt für zentrale Wärmepumpenanlagen in Mehrfamilienhäusern ein Sonderstatus: Die verbrauchsabhängige Abrechnung war nicht verpflichtend. Dieses sogenannte „Wärmepumpenprivileg“ läuft zum 30. September 2025 aus.
Ab Oktober 2025 gilt:
- Alle zentralen Wärmepumpenanlagen müssen mit geeichten Verbrauchszählern für Heizenergie und Warmwasser ausgestattet sein.
- Die Kostenabrechnung erfolgt künftig verbrauchsabhängig – ähnlich wie bei Gas- oder Fernwärmeanlagen.
Auswirkungen für Mieterinnen und Mieter:
- Gerechtere Kostenverteilung je nach tatsächlichem Verbrauch.
- Mehr Transparenz über den eigenen Energieeinsatz.
- Stärkere Anreize, Heizenergie einzusparen.
Vermieter müssen rechtzeitig Zähler nachrüsten, damit die Abrechnungspflicht eingehalten werden kann.
Bundesweiter Warntag am 11. September
Am 11. September 2025 findet um 11:00 Uhr der nächste bundesweite Warntag statt. Probe-Warnmeldungen erreichen die Bevölkerung über Cell Broadcast (direkt aufs Handy), Warn-Apps wie NINA, Sirenen, Rundfunk und Fernsehen. Gegen 11:45 Uhr folgt eine offizielle Entwarnung.
Ziele des Warntages:
- Funktionsprüfung der technischen Systeme.
- Erhöhung der Bekanntheit von Warnkanälen.
- Routine für die Bevölkerung im Umgang mit Katastrophenwarnungen.
Nach den Problemen der vergangenen Jahre (teils verspätete oder ausgebliebene Meldungen) soll die Probe erneut die Zuverlässigkeit des Systems mit derzeit etwa 68 Millionen Mobilfunknutzenden in Deutschland sicherstellen.
EU Data Act: Neue Regeln für digitale Datennutzung
Ab dem 12. September 2025 tritt der EU Data Act in Kraft. Dieser Rechtsrahmen schafft EU-weit einheitliche Vorgaben für den Zugang zu und die Nutzung von Daten, die durch vernetzte Geräte und Dienste entstehen – z. B. bei Haushaltsgeräten, Maschinen, Fahrzeugen oder Windkraftanlagen.
Kernpunkte für Verbraucherinnen und Verbraucher:
- Mehr Transparenz über die Erhebung und Weitergabe von Gerätedaten.
- Anspruch auf Zugang zu eigenen Daten, die durch vernetzte Produkte entstehen.
- Erleichterter Wechsel zwischen Cloud-Diensten durch Vorgaben für Interoperabilität.
Auch öffentliche Stellen dürfen unter klaren Bedingungen auf Daten zugreifen, etwa bei Naturkatastrophen oder großen Störungen der Versorgung.
Die konkrete Umsetzung in Deutschland – insbesondere die Festlegung der zuständigen Aufsichtsbehörden – steht noch aus. Das Bundesministerium für Digitales arbeitet derzeit an der Ausgestaltung der nationalen Regelungen.
Microsoft: Geänderte Nutzungsbedingungen ab 30. September
Zum 30. September 2025 aktualisiert Microsoft die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Privatnutzer. Wichtige Änderungen betreffen:
- Transparenz beim Export und der Weitergabe persönlicher Daten.
- Nutzungsbeschränkungen für KI-Dienste innerhalb von Microsoft-Produkten.
- Einlösung von Microsoft Rewards-Punkten, die künftig nur noch eingeschränkt möglich ist.
Betroffene Nutzer sollten die Informationen auf der offiziellen Microsoft-Webseite einsehen, um die individuellen Auswirkungen zu prüfen.
Naturschutz: Schnittverbote laufen aus
Noch bis zum 30. September gilt nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz das Verbot, Hecken, Gebüsche oder Bäume stark zurückzuschneiden oder zu entfernen. Hintergrund ist der Schutz der Brut- und Nistzeit von Vögeln.
Ab dem 1. Oktober sind wieder umfangreichere Rückschnitte erlaubt. Dennoch gilt:
- Pflegeschnitte sind auch jetzt schon zulässig, solange keine Nester zerstört werden.
- Schnitte bei Frost sollten generell vermieden werden, um Schäden an Pflanzen zu verhindern.
Fazit
Mit den neuen Regelungen im September 2025 ergeben sich für Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland wichtige Änderungen: mehr Transparenz im Gesundheitswesen und bei digitalen Daten, fairere Heizkostenabrechnung, verbesserte Katastrophenvorsorge sowie klare Naturschutzregelungen.
Empfehlung:
- Prüfen Sie die Einstellungen Ihrer elektronischen Patientenakte.
- Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter über die Nachrüstung von Wärmemengenzählern.
- Informieren Sie sich über den Warntag und die Nutzung der Warn-Apps.
- Lesen Sie die neuen Microsoft-Nutzungsbedingungen.
- Planen Sie Gartenarbeiten erst nach dem Ende der Schnittverbote.
So stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Rechte optimal nutzen und mögliche Pflichten rechtzeitig erfüllen.