Batterien richtig entsorgen – Das ändert sich ab August
Ab dem 18. August 2025 tritt in Deutschland ein neues Kapitel der Batterieregulierung in Kraft: das Batterie-Recht-Durchführungsgesetz (BattDG). Es setzt die europäische Batterieverordnung (EU) 2023/1542, die bereits seit Februar 2024 gilt, in nationales Recht um. Damit ändert sich für Verbraucher wie auch für Hersteller, Händler und Entsorger vieles – von der Rücknahme und Entsorgung bis hin zur Produktion, Kennzeichnung und Transparenz.
In diesem Beitrag erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Neuerungen, gesetzliche Pflichten und praktischen Auswirkungen – verständlich aufbereitet und auf dem neuesten Stand.
Ziele der neuen Batterieverordnung: Kreislaufwirtschaft & Klimaschutz stärken
Die EU verfolgt mit der neuen Verordnung ambitionierte Ziele:
- Förderung der nachhaltigen Batterieproduktion,
- Höhere Recyclingquoten und mehr Sekundärrohstoffe,
- Bessere Rückverfolgbarkeit von Batterien,
- Schutz von Umwelt und Gesundheit durch sichere Entsorgung,
- Verpflichtung zur Austauschbarkeit von Batterien in Geräten,
- Transparente Informationen für Verbraucher:innen über digitale Batterieausweise.
Die Regelung gilt für alle in der EU in Verkehr gebrachten Batterien – unabhängig vom Herstellungsort.
Neue Batteriekategorien: Mehr Klarheit – mehr Pflichten
Künftig werden Batterien in fünf Hauptkategorien unterteilt. Diese Einteilung ist nicht nur formell – sie bringt unterschiedliche Rücknahme-, Kennzeichnungs- und Recyclingpflichten mit sich:
| Kategorie | Beispiele | Neu ab 18.08.2025 |
|---|---|---|
| Gerätebatterien | Fernbedienungen, Spielzeug, Uhren | ✔️ |
| LV-Batterien (Light Vehicles) | E-Bikes, E-Scooter | ✔️ |
| Traktionsbatterien | Elektroautos, Hybridfahrzeuge | ✔️ |
| Starterbatterien | Anlasserbatterien für Kfz | ✔️ |
| Industriebatterien | Notstromsysteme, Großanlagen | ✔️ |
Warum diese Unterscheidung wichtig ist:
Die Differenzierung erlaubt es Gesetzgebern, gezielter auf die Besonderheiten jeder Kategorie einzugehen – etwa bei Rücknahmeverpflichtungen oder bei Recyclingquoten für einzelne Rohstoffe.
Rücknahme: Ab August verpflichtend – für alle Händler
Die Rücknahme von Altbatterien wird ab dem 18. August 2025 deutlich ausgeweitet:
- Alle Verkaufsstellen, die Batterien verkaufen (auch Supermärkte, Online-Shops etc.), sind verpflichtet, Altbatterien kostenlos zurückzunehmen – ohne dass ein Neukauf erfolgt.
- Kommunale Sammelstellen werden ausgebaut, auch für größere Batterien (z. B. aus E-Bikes).
- Die Rücknahmepflicht umfasst alle Batterietypen – nicht nur Gerätebatterien.
Neue Sammelquoten: Ambitionierte Ziele
| Batterietyp | Zielquote 2027/28 | Zielquote 2030/31 |
|---|---|---|
| Gerätebatterien | 63 % bis Ende 2027 | 73 % bis Ende 2030 |
| Batterien für leichte Verkehrsmittel (LV) | 51 % bis Ende 2028 | 61 % bis Ende 2031 |
Diese Quoten gelten als Mindestziele – Mitgliedstaaten dürfen ambitioniertere Vorgaben erlassen.
Austauschbarkeit: Verbraucherfreundliche Neuerung ab 2027
Ein Meilenstein für Konsumenten:
Ab 2027 müssen Gerätebatterien so verbaut sein, dass Endnutzer sie ohne Spezialwerkzeug austauschen können. Diese Regel betrifft Smartphones, Laptops, kabellose Kopfhörer, Fernbedienungen und viele weitere Geräte.
Ziele dieser Maßnahme:
- Vermeidung unnötiger Elektroabfälle,
- Verlängerung der Produktlebensdauer,
- Förderung der Reparierbarkeit,
- Ressourcenschonung.
Ausnahmen gelten nur für Produkte, bei denen ein fest verbauter Akku technisch zwingend notwendig ist – etwa aus Gründen der Sicherheit oder Wasserdichtigkeit. Diese Ausnahmen sind eng gefasst und müssen begründet werden.
Mehr Transparenz: QR-Code & digitaler Batteriepass
Ab 2025 wird jede Batterie mit einem QR-Code versehen. Dieser enthält u. a. Informationen zu:
- Kapazität,
- Haltbarkeit,
- Recyclingmöglichkeiten,
- Sicherheits- und Umweltaspekte.
Für bestimmte Batterien (z. B. Industriebatterien oder Traktionsbatterien) wird ab 2027 zusätzlich ein digitaler Batteriepass Pflicht. Dieser enthält weiterführende Informationen wie:
- CO₂-Fußabdruck der Produktion,
- Herkunft und Materialzusammensetzung,
- Anteil recycelter Materialien.
Damit erhalten Käufer die Möglichkeit, fundierte, nachhaltige Entscheidungen zu treffen – ein echter Fortschritt in Richtung Konsumententransparenz.
Pflichten für Hersteller: Nachhaltigkeit wird Pflicht
Hersteller stehen künftig unter deutlich strengeren Vorgaben. Sie müssen nicht nur technisch und ökologisch effizienter produzieren, sondern ihre gesamte Lieferkette offenlegen.
Zeitplan der Pflichten:
| Stichtag | Pflicht |
|---|---|
| 18.02.2025 | Offenlegung des CO₂-Fußabdrucks der Batterieproduktion |
| 2028 | Ausweis des Anteils an recycelten Materialien (z. B. Kobalt, Lithium) |
| 2031 | Mindestquoten für recycelte Rohstoffe treten in Kraft |
| 2033 | Einführung von CO₂-Grenzwerten für Batterien |
Zusätzlich gilt:
Unternehmen mit über 40 Mio. € Umsatz sind verpflichtet, ihre Lieferketten besonders streng zu kontrollieren und zu dokumentieren – in Anlehnung an das EU-Lieferkettengesetz.
Diskussion über ein Batteriepfandsystem
Ein bundesweites Pfandsystem für Batterien wird derzeit in Politik und Fachkreisen diskutiert. Ziel wäre es, die Rückgabequote weiter zu erhöhen und zusätzliche Anreize für Konsumenten zu schaffen. Der Bundestag wird voraussichtlich im Herbst 2025 über die Einführung entscheiden.
Wichtig:
Aktuell besteht keine gesetzliche Pflicht zum Batteriepfand. Verbraucher und Unternehmen müssen daher noch nicht mit Änderungen rechnen, sollten die Entwicklungen aber beobachten.
Was bedeutet das für Sie konkret?
- Verbraucher:innen können künftig Batterien überall einfacher und ohne Kaufzwang zurückgeben, Geräte einfacher reparieren und sich nachhaltiger informieren.
- Hersteller und Händler müssen sich auf eine Vielzahl neuer Kennzeichnungspflichten, Rücknahmeregelungen und Transparenzanforderungen vorbereiten.
- Kommunen und Entsorger müssen mehr Sammelstellen einrichten und höhere Quoten erfüllen.
Fazit: Ein großer Schritt für Umwelt und Verbraucher
Mit der neuen Batterieverordnung und ihrer Umsetzung in deutsches Recht verfolgt die EU konsequent das Ziel einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft und mehr Verbraucherschutz. Für alle Beteiligten ergeben sich neue Chancen, aber auch klare Pflichten.

